Neue technische Meldeanforderungen, einheitlichere Aufsichtsverfahren und konkrete Umsetzungsfristen prägen die regulatorischen Entwicklungen dieser Woche. Im Bankensektor stehen das Reporting Framework 4.4, der Einlegerschutz und die Vorbereitung auf T+1 im Vordergrund. Hinzu kommen Vorgaben zur AMLA-Datenerhebung und Aufsichtszusammenarbeit, das PFOF-Verbot sowie Transparenz- und Datenschutzanforderungen für KI-Systeme. Für die Praxis bedeutet das: Datenhaushalt, Zuständigkeiten, technische Abläufe und Kontrollnachweise müssen gezielt an die neuen Vorgaben angepasst werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. EBA: Entwurf des Reporting and Disclosure Framework 4.4 veröffentlicht
- 2. EBA: Konsultationen zu neuen Vorgaben für Einlagensicherungssysteme
- 3. Datenschutzaufsichtsbehörden: Stuttgarter Impulse zur Reform von Aufsicht und Datenschutzrecht
- 4. AMLA: FAQ zur Datenerhebung für potenziell direkt beaufsichtigte Unternehmen
- 5. BaFin: Aufsichtserwartungen zum Verbot von Payment for Order Flow
- 6. BSI: CyberGovSecure erhält verbindlichen Rahmen für die Bundesverwaltung
- 7. Singapur: Cybersecurity Code of Practice wird um APT- und KI-Risiken erweitert
- 8. AMLA: Standards für die Zusammenarbeit bei direkter Aufsicht finalisiert
- 9. FIU: Jahresbericht 2025 veröffentlicht
- 10. ESMA: Bericht zur Aufsicht über grenzüberschreitende Wertpapierdienstleistungen
- 11. ESMA: Institute sollen Vorbereitungen für T+1 abschließen
- 12. Datenschutzaufsicht Singapur: Leitlinien zu personenbezogenen Daten bei generativer KI
- 13. Europäische Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten nach dem AI Act
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1. EBA: Entwurf des Reporting and Disclosure Framework 4.4 veröffentlicht
Anwendbar für: Banken, Meldewesen, Offenlegung, Data Governance, Risikomanagement, IT
Relevante Maßnahmen:
- Betroffene Melde- und Offenlegungsmodule einschließlich der erforderlichen Datenfelder, Validierungen und fachlichen Zuständigkeiten bestimmen.
- Änderungen an DPM, XBRL-Taxonomien und Datenglossar in den bestehenden Reporting- und Change-Prozessen verorten.
- Die beiden Umsetzungsphasen mit Releaseplanung, fachlichen Tests, Datenqualitätskontrollen und verfügbaren IT-Ressourcen abstimmen.
2. EBA: Konsultationen zu neuen Vorgaben für Einlagensicherungssysteme
Anwendbar für: Banken, Einlagensicherungssysteme, Treasury, Resolution, Meldewesen, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- Erstattungsprozesse für Treuhand-, Sammel- und Kundenkonten auf eindeutige Zuordnung der geschützten Einlagen und Begünstigten überprüfen.
- Datenfelder, Übermittlungswege und Abstimmungsprozesse zwischen Institut, Einlagensicherungssystem und zuständigen Behörden anpassen.
- Vorgaben zur Einlegerinformation und zur Anlage verfügbarer Finanzmittel in Regelwerke, Kontrollen und Verantwortlichkeiten überführen.
3. Datenschutzaufsichtsbehörden: Stuttgarter Impulse zur Reform von Aufsicht und Datenschutzrecht
Anwendbar für: Datenschutz, Unternehmen mit mehreren Standorten, öffentliche Stellen, Legal, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- Interne Melde- und Beschwerdeprozesse auf mögliche zentrale digitale Zugangswege und einheitlichere Behördenverfahren vorbereiten.
- Auswirkungen verbindlicher DSK-Entscheidungen und des „Einer-für-Alle“-Prinzips auf Datenschutzbewertungen, Zuständigkeiten und Eskalationswege einordnen.
- Bestehende Nachweis- und Prüfprozesse daraufhin bewerten, wie bundesweit anerkannte Entscheidungen und Prüfergebnisse eingebunden werden könnten.
4. AMLA: FAQ zur Datenerhebung für potenziell direkt beaufsichtigte Unternehmen
Anwendbar für: Banken, Finanzinstitute, AML-Compliance, Meldewesen, Data Governance, Gruppenfunktionen
Relevante Maßnahmen:
- Die Datenerhebung zwischen AML-Compliance, Meldewesen, Gruppenfunktionen und nationaler Aufsicht zentral koordinieren.
- Auslegungsfragen, Meldegrenzen und Zuordnungsentscheidungen anhand der AMLA-FAQ einheitlich dokumentieren.
- Vollständigkeit, Konsistenz und fachliche Freigabe der Daten vor der Übermittlung durch nachvollziehbare Kontrollen absichern.
5. BaFin: Aufsichtserwartungen zum Verbot von Payment for Order Flow
Anwendbar für: Banken, Neobroker, Wertpapierfirmen, Brokerage, Product Governance, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- Vergütungs- und Orderweiterleitungsmodelle auf direkte oder mittelbare Vorteile von Handelsplätzen und sonstigen Dritten überprüfen.
- Eigenhandel, Vertriebsvergütungen und konzerninterne Modelle anhand der BaFin-Beispiele nachvollziehbar von verbotenem PFOF abgrenzen.
- Änderungen der Geschäftsmodelle in Best-Execution-Vorgaben, Interessenkonfliktmanagement und Produktfreigabeprozessen abbilden.
6. BSI: CyberGovSecure erhält verbindlichen Rahmen für die Bundesverwaltung
Anwendbar für: Bundesbehörden, öffentliche Verwaltung, Informationssicherheit, ISMS, Cyberresilienz, Governance
Relevante Maßnahmen:
- Behördenspezifische Sicherheitsmaßnahmen mit den zentralen Zielen, Mindestanforderungen und Steuerungsstrukturen von CyberGovSecure abgleichen.
- Fortschritte, offene Maßnahmen und Sicherheitsdefizite anhand messbarer Kriterien in ein einheitliches Berichtswesen überführen.
- Verantwortlichkeiten zwischen Behördenleitung, Informationssicherheit, IT-Betrieb und zentraler Programmsteuerung verbindlich festlegen.
7. Singapur: Cybersecurity Code of Practice wird um APT- und KI-Risiken erweitert
Anwendbar für: Betreiber kritischer Infrastrukturen, Informationssicherheit, Cyber Governance, Incident Response, internationale Unternehmensgruppen
Relevante Maßnahmen:
- Bedrohungsmodelle und Risikoanalysen um langfristige APT-Kampagnen sowie KI-gestützte Angriffs- und Täuschungsmethoden erweitern.
- Erkennungs-, Analyse- und Reaktionsfähigkeiten durch technische Tests und realitätsnahe Angriffsszenarien überprüfen.
- Neue Anforderungen mit bestehenden Vorgaben aus NIS2, DORA und konzernweiten Sicherheitsstandards abgleichen.
8. AMLA: Standards für die Zusammenarbeit bei direkter Aufsicht finalisiert
Anwendbar für: Grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute, AML-Compliance, Gruppen-Compliance, Aufsichtsmanagement, Legal
Relevante Maßnahmen:
- Zuständigkeiten und Informationsflüsse zwischen AMLA, nationalen Aufsichtsbehörden und internen Gruppenfunktionen nachvollziehbar abbilden.
- Prozesse für Aufsichtsanfragen, Prüfungen und die Bereitstellung gruppenweiter Informationen organisatorisch harmonisieren.
- Governance und Eskalationswege für grenzüberschreitende AML-Sachverhalte an die einheitlichere Aufsichtsstruktur anpassen.
9. FIU: Jahresbericht 2025 veröffentlicht
Anwendbar für: Verpflichtete nach dem GwG, Geldwäschebeauftragte, KYC, Transaktionsmonitoring, Financial Crime
Relevante Maßnahmen:
- Entwicklungen bei Meldeaufkommen, Risikofeldern und Analyseergebnissen mit der eigenen Risikoanalyse und den festgelegten Kontrollen abgleichen.
- Erkenntnisse zur Qualität und Struktur von Verdachtsmeldungen in Arbeitsanweisungen und Qualitätssicherungsprozesse übernehmen.
- Änderungen bei Meldewegen, Datenanforderungen und Behördenzusammenarbeit in Schulungen und interne Prozessbeschreibungen einarbeiten.
10. ESMA: Bericht zur Aufsicht über grenzüberschreitende Wertpapierdienstleistungen
Anwendbar für: Wertpapierfirmen, Banken, Vertrieb, Anlegerschutz, Compliance, Aufsichtsmanagement
Relevante Maßnahmen:
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen nach Zielländern, Produkten, Kundengruppen und Beschwerdeaufkommen vollständig erfassen.
- Zuständigkeiten zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaat sowie interne Eskalationswege für lokale Risiken überprüfen.
- Produktgovernance, Marketing und Kundenkommunikation an länderspezifische Risiken und aufsichtliche Erwartungen anpassen.
11. ESMA: Institute sollen Vorbereitungen für T+1 abschließen
Anwendbar für: Banken, Wertpapierfirmen, Asset Manager, Zentralverwahrer, Marktinfrastrukturen, Operations
Relevante Maßnahmen:
- Handelsbestätigung, Allokation und Matching so beschleunigen, dass wesentliche Prozessschritte möglichst am Handelstag abgeschlossen werden.
- Systeme, Schnittstellen und externe Dienstleister entlang der gesamten Abwicklungskette unter T+1-Bedingungen testen.
- Verspätete Instruktionen, fehlerhafte Abwicklungen und verbleibende Prozessengpässe über geeignete Kennzahlen überwachen.
12. Datenschutzaufsicht Singapur: Leitlinien zu personenbezogenen Daten bei generativer KI
Anwendbar für: Anbieter und Betreiber generativer KI, Datenschutz, KI-Governance, Produktentwicklung, Data Governance
Relevante Maßnahmen:
- Trainings- und Fine-Tuning-Daten nach Herkunft, Zugänglichkeit und datenschutzrechtlicher Verwendbarkeit systematisch bewerten.
- Datenschutzhinweise und Einwilligungsprozesse ausdrücklich auf die Entwicklung und Weiterentwicklung generativer KI ausrichten.
- Verantwortlichkeiten von Modellanbietern, Systemanbietern und Betreibern einschließlich Sicherheit, Aufbewahrung und Betroffenenrechten vertraglich festlegen.
13. Europäische Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten nach dem AI Act
Anwendbar für: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, KI-Governance, Marketing, Medien, Produktentwicklung, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- KI-Systeme und Ausgabekategorien danach klassifizieren, welche Informations-, Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten gelten.
- Technische Verfahren zur maschinenlesbaren Kennzeichnung und Erkennbarkeit synthetischer oder manipulierter Inhalte implementieren.
- Erforderliche Hinweise bei Chatbots, Deepfakes, biometrischen Anwendungen und bestimmten KI-generierten Texten in Nutzer- und Veröffentlichungsprozesse integrieren.
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