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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 14/2026

Inhaltsverzeichnis

Diese Woche steht klar im Zeichen vertiefter regulatorischer Anforderungen im Finanzsektor: Mit dem BRUBEG (BGBl. I Nr. 81/2026) werden zentrale EU-Vorgaben umgesetzt und insbesondere Governance, ESG-Risikomanagement, Vergütungssysteme sowie Anforderungen an Drittstaatenzweigstellen konkretisiert. Parallel verschärft die Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie (BGBl. I Nr. 95/2026) die strafrechtlichen Rahmenbedingungen rund um Terrorismusfinanzierung – mit direkten Auswirkungen auf Prävention, Monitoring und Verdachtsmeldungen in Finanzinstituten.

Flankiert wird dies durch die Konsultation zur MaRisk-Novelle, die einen klaren Paradigmenwechsel einleitet: weg von formalistischer Umsetzung hin zu stärker begründungs- und prinzipienbasierter Aufsicht. Gleichzeitig konkretisieren europäische und nationale Behörden ihre Erwartungen an Marktinfrastruktur, Exportkontrolle und Geldwäscheprävention. Auch international gewinnen Anforderungen an KI-Governance weiter an Dynamik und unterstreichen die Notwendigkeit global abgestimmter Compliance-Ansätze.

1. Bundesgesetzblatt: Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie – Verschärfung bei Terrorismusfinanzierung (BGBl. I Nr. 95/2026)

Anwendbar für: Finanzinstitute, AML/KYC, Compliance, Zahlungsverkehr, Legal

Relevante Maßnahmen:

  • AML-/CFT-Risikobewertungen im Hinblick auf erweiterte Tatbestände der Terrorismusfinanzierung und neue strafbare Vorbereitungshandlungen überprüfen.
  • Monitoring- und Transaktionsüberwachungssysteme darauf ausrichten, auch indirekte oder vorbereitende Finanzströme besser zu erkennen.
  • Prozesse für Verdachtsmeldungen und Eskalation an die erweiterten strafrechtlichen Anforderungen anpassen.

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2. BaFin: Konsultation zur MaRisk-Novelle – mehr Proportionalität und prinzipienbasierte Aufsicht

Anwendbar für: Banken, Risikomanagement, Compliance, Governance, Internal Audit

Relevante Maßnahmen:

  • Risikomanagement- und Governance-Ansätze darauf ausrichten, dass sie nachvollziehbar begründet und prüfungssicher dokumentiert sind (statt rein formaler Umsetzung).
  • Bestehende Prozesse auf unnötige Komplexität und regulatorische Doppelungen prüfen und im Sinne der Proportionalität anpassen.
  • Verantwortung der Geschäftsleitung stärken, indem Entscheidungsprozesse, Risikoabwägungen und Steuerungslogiken klar dokumentiert und konsistent umgesetzt werden.

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3. ESMA: Erwartungen an den Start der EU Consolidated Tapes

Anwendbar für: Wertpapierfirmen, Marktinfrastruktur, Datenmanagement, Compliance

Relevante Maßnahmen:

  • Datenbereitstellung und Reportingprozesse für Consolidated Tapes überprüfen.
  • Datenqualität und -konsistenz sicherstellen.
  • Schnittstellen zu Marktinfrastrukturen anpassen.

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4. Kalifornien: Executive Order zu KI-Governance und Schutzmechanismen

Anwendbar für: KI-Anbieter, globale Unternehmen, Compliance, Legal

Relevante Maßnahmen:

  • Internationale KI-Regulierung (insb. USA/EU) im Governance-Modell berücksichtigen.
  • Risiken im Zusammenhang mit generativer KI und Missbrauchsszenarien bewerten.
  • Compliance-Strukturen für KI-Nutzung global harmonisieren.

Quelle

5. BAFA: Aktuelle Entwicklungen in der Exportkontrolle

Anwendbar für: Exportkontrolle, Außenwirtschaft, Compliance

Relevante Maßnahmen:

  • Neue Entwicklungen und Hinweise in der Exportkontrolle prüfen.
  • Interne Prozesse und Genehmigungsstrategien anpassen.
  • Schulungen und Awareness im Exportbereich aktualisieren.

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6. Bundesgesetzblatt: BRUBEG – Umsetzung der EU-Richtlinie und Verschärfung aufsichtlicher Anforderungen (BGBl. I Nr. 81/2026)

Anwendbar für: Banken, Finanzinstitute, Risikomanagement, Compliance, Governance

Relevante Maßnahmen:

  • Governance-, Risiko- und Vergütungsstrukturen im Hinblick auf ESG-Anforderungen und erweiterte Aufsichtsbefugnisse überprüfen und anpassen.
  • Anforderungen an Drittstaatenzweigstellen sowie Melde- und Aufsichtsprozesse analysieren und in bestehende Compliance-Strukturen integrieren.
  • Sanktionsrisiken und aufsichtliche Eingriffsbefugnisse berücksichtigen und Kontroll- sowie Dokumentationsprozesse entsprechend nachschärfen.

Quelle

7. BaFin: Aktualisierte Hochrisikostaatenliste und FATF-Einordnung (Rundschreiben 03/2026 (GW))

Anwendbar für: Banken, Finanzdienstleister, AML/KYC, Compliance

Relevante Maßnahmen:

  • Länderbezüge in Risikoanalysen, KYC- und Monitoring-Prozessen mit der aktuellen FATF- und BaFin-Einordnung abgleichen und aktualisieren.
  • Für Hochrisikostaaten (z. B. Iran, DPRK, Myanmar) weiterhin verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) konsequent anwenden.
  • Für Staaten unter erhöhter Beobachtung (Grey List, z. B. Kuwait, Papua-Neuguinea) eine risikobasierte Differenzierung sicherstellen – keine pauschale Gleichbehandlung mit Hochrisikostaaten.

Quelle

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