Inhaltsverzeichnis
- 1. Bundesgesetzblatt: Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie – Verschärfung bei Terrorismusfinanzierung (BGBl. I Nr. 95/2026)
- 2. BaFin: Konsultation zur MaRisk-Novelle – mehr Proportionalität und prinzipienbasierte Aufsicht
- 3. ESMA: Erwartungen an den Start der EU Consolidated Tapes
- 4. Kalifornien: Executive Order zu KI-Governance und Schutzmechanismen
- 5. BAFA: Aktuelle Entwicklungen in der Exportkontrolle
- 6. Bundesgesetzblatt: BRUBEG – Umsetzung der EU-Richtlinie und Verschärfung aufsichtlicher Anforderungen (BGBl. I Nr. 81/2026)
- 7. BaFin: Aktualisierte Hochrisikostaatenliste und FATF-Einordnung (Rundschreiben 03/2026 (GW))
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Diese Woche steht klar im Zeichen vertiefter regulatorischer Anforderungen im Finanzsektor: Mit dem BRUBEG (BGBl. I Nr. 81/2026) werden zentrale EU-Vorgaben umgesetzt und insbesondere Governance, ESG-Risikomanagement, Vergütungssysteme sowie Anforderungen an Drittstaatenzweigstellen konkretisiert. Parallel verschärft die Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie (BGBl. I Nr. 95/2026) die strafrechtlichen Rahmenbedingungen rund um Terrorismusfinanzierung – mit direkten Auswirkungen auf Prävention, Monitoring und Verdachtsmeldungen in Finanzinstituten.
Flankiert wird dies durch die Konsultation zur MaRisk-Novelle, die einen klaren Paradigmenwechsel einleitet: weg von formalistischer Umsetzung hin zu stärker begründungs- und prinzipienbasierter Aufsicht. Gleichzeitig konkretisieren europäische und nationale Behörden ihre Erwartungen an Marktinfrastruktur, Exportkontrolle und Geldwäscheprävention. Auch international gewinnen Anforderungen an KI-Governance weiter an Dynamik und unterstreichen die Notwendigkeit global abgestimmter Compliance-Ansätze.
1. Bundesgesetzblatt: Umsetzung der EU-Terrorismus-Richtlinie – Verschärfung bei Terrorismusfinanzierung (BGBl. I Nr. 95/2026)
Anwendbar für: Finanzinstitute, AML/KYC, Compliance, Zahlungsverkehr, Legal
Relevante Maßnahmen:
- AML-/CFT-Risikobewertungen im Hinblick auf erweiterte Tatbestände der Terrorismusfinanzierung und neue strafbare Vorbereitungshandlungen überprüfen.
- Monitoring- und Transaktionsüberwachungssysteme darauf ausrichten, auch indirekte oder vorbereitende Finanzströme besser zu erkennen.
- Prozesse für Verdachtsmeldungen und Eskalation an die erweiterten strafrechtlichen Anforderungen anpassen.
2. BaFin: Konsultation zur MaRisk-Novelle – mehr Proportionalität und prinzipienbasierte Aufsicht
Anwendbar für: Banken, Risikomanagement, Compliance, Governance, Internal Audit
Relevante Maßnahmen:
- Risikomanagement- und Governance-Ansätze darauf ausrichten, dass sie nachvollziehbar begründet und prüfungssicher dokumentiert sind (statt rein formaler Umsetzung).
- Bestehende Prozesse auf unnötige Komplexität und regulatorische Doppelungen prüfen und im Sinne der Proportionalität anpassen.
- Verantwortung der Geschäftsleitung stärken, indem Entscheidungsprozesse, Risikoabwägungen und Steuerungslogiken klar dokumentiert und konsistent umgesetzt werden.
3. ESMA: Erwartungen an den Start der EU Consolidated Tapes
Anwendbar für: Wertpapierfirmen, Marktinfrastruktur, Datenmanagement, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- Datenbereitstellung und Reportingprozesse für Consolidated Tapes überprüfen.
- Datenqualität und -konsistenz sicherstellen.
- Schnittstellen zu Marktinfrastrukturen anpassen.
4. Kalifornien: Executive Order zu KI-Governance und Schutzmechanismen
Anwendbar für: KI-Anbieter, globale Unternehmen, Compliance, Legal
Relevante Maßnahmen:
- Internationale KI-Regulierung (insb. USA/EU) im Governance-Modell berücksichtigen.
- Risiken im Zusammenhang mit generativer KI und Missbrauchsszenarien bewerten.
- Compliance-Strukturen für KI-Nutzung global harmonisieren.
5. BAFA: Aktuelle Entwicklungen in der Exportkontrolle
Anwendbar für: Exportkontrolle, Außenwirtschaft, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- Neue Entwicklungen und Hinweise in der Exportkontrolle prüfen.
- Interne Prozesse und Genehmigungsstrategien anpassen.
- Schulungen und Awareness im Exportbereich aktualisieren.
6. Bundesgesetzblatt: BRUBEG – Umsetzung der EU-Richtlinie und Verschärfung aufsichtlicher Anforderungen (BGBl. I Nr. 81/2026)
Anwendbar für: Banken, Finanzinstitute, Risikomanagement, Compliance, Governance
Relevante Maßnahmen:
- Governance-, Risiko- und Vergütungsstrukturen im Hinblick auf ESG-Anforderungen und erweiterte Aufsichtsbefugnisse überprüfen und anpassen.
- Anforderungen an Drittstaatenzweigstellen sowie Melde- und Aufsichtsprozesse analysieren und in bestehende Compliance-Strukturen integrieren.
- Sanktionsrisiken und aufsichtliche Eingriffsbefugnisse berücksichtigen und Kontroll- sowie Dokumentationsprozesse entsprechend nachschärfen.
7. BaFin: Aktualisierte Hochrisikostaatenliste und FATF-Einordnung (Rundschreiben 03/2026 (GW))
Anwendbar für: Banken, Finanzdienstleister, AML/KYC, Compliance
Relevante Maßnahmen:
- Länderbezüge in Risikoanalysen, KYC- und Monitoring-Prozessen mit der aktuellen FATF- und BaFin-Einordnung abgleichen und aktualisieren.
- Für Hochrisikostaaten (z. B. Iran, DPRK, Myanmar) weiterhin verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) konsequent anwenden.
- Für Staaten unter erhöhter Beobachtung (Grey List, z. B. Kuwait, Papua-Neuguinea) eine risikobasierte Differenzierung sicherstellen – keine pauschale Gleichbehandlung mit Hochrisikostaaten.
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