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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 44/2025

Diese Woche steht ganz im Zeichen der Bekämpfung von Finanz- und Cyberkriminalität: Europol legt neue Analysen zu Spoofing-Betrug und Krypto-Kriminalität vor, die EBA empfiehlt Grundlagen für den neuen europäischen AML/CFT-Rahmen, und die BaFin senkt die Meldeschwelle für bedeutende Beteiligungen – mit unmittelbaren Folgen für die Markttransparenz.

Inhaltsverzeichnis

1. Europol: Positionspapier zu Caller-ID-Spoofing veröffentlicht

Anwendbar für: Telekommunikationsanbieter, Finanzinstitute, Betrugsprävention, Compliance und IT-Sicherheit

Wichtige Maßnahmen:

  • Analyse der Empfehlungen zur Bekämpfung manipulierter Anruferkennungen in bestehenden Sicherheits- und Kommunikationsrichtlinien.
  • Implementierung technischer Maßnahmen zur Echtheitsprüfung von Anrufen (z. B. STIR/SHAKEN-Verfahren oder vergleichbare Lösungen).
  • Sensibilisierung von Kundendienst- und Fraud-Prevention-Teams für neue Spoofing-Methoden und Social-Engineering-Risiken.

Quelle

2. Europol: Globale Experten vertiefen Kooperation gegen Krypto-Kriminalität

Anwendbar für: Geldwäschebeauftragte, Krypto-Compliance, Finanzaufsicht, Ermittlungs- und Rechtsabteilungen

Wichtige Maßnahmen:

  • Überprüfung interner AML- und Fraud-Frameworks im Hinblick auf Kryptotransaktionen und forensische Nachverfolgung.
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Ermittlungs- sowie Aufsichtseinheiten.
  • Integration der in der Initiative identifizierten Best Practices zur Blockchain-Analyse in das interne Risikomanagement.

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3. EBA berät EU-Kommission zu Grundlagen des neuen AML/CFT-Rahmens

Anwendbar für: Compliance-, Risiko- und Rechtsabteilungen von Banken, Finanzdienstleistern und Aufsichtsbehörden

Wichtige Maßnahmen:

  • Anpassung interner Richtlinien an die erwartete Harmonisierung unter der künftigen europäischen AML-Verordnung.
  • Frühzeitige Überprüfung von Gruppen-Governance und zentralisierten Kontrollen hinsichtlich neuer Aufsichtszuständigkeiten.
  • Vorbereitung auf zusätzliche Meldepflichten und mögliche direkte Beaufsichtigung durch die künftige europäische AML-Behörde (AMLA).

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4. BaFin: Anpassung der Meldeschwelle für bedeutende Beteiligungen

Anwendbar für: Wertpapier- und Kapitalmarkt-Compliance, Investor-Relations, Rechts- und Meldewesen

Wichtige Maßnahmen:

  • Aktualisierung interner Meldeprozesse und Systeme auf die neue Schwelle nach § 33 WpHG.
  • Sicherstellung, dass konzernweite Beteiligungsstrukturen und Mitteilungspflichten automatisiert erfasst werden.
  • Überprüfung laufender Beteiligungsmeldungen auf Korrektheit im Hinblick auf die geänderte Auslegung der Schwellenwerte.

Quelle

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