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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 26/2026

KW 26 steht weniger für neue Grundsatzdebatten als für die konkrete Nachschärfung bestehender Regime. Aufsicht, Regulierung und Umsetzung rücken dabei enger zusammen und wirken zunehmend direkt auf Prozesse, Datenhaushalte und Verantwortlichkeiten. Das zeigt sich in überarbeiteten Aufsichtsmethodiken, präziseren Validierungs- und Offenlegungsanforderungen, neuen Beschwerdeprozessen sowie klareren Übergangs- und Registrierungsvorgaben. Das Entscheidende ist diesmal nicht die Richtung der Regulierung, sondern ihre Konkretisierung in der Anwendung. Wer betroffen ist, muss weniger mit neuen Leitbildern rechnen als mit der Frage, ob Prozesse, Datenhaushalt und Verantwortlichkeiten den präziser werdenden Erwartungen bereits standhalten.

Inhaltsverzeichnis

1. EBA: Überarbeitete SREP-Guidelines als weiterer Schritt zu effizienterer Aufsicht 

Anwendbar für: Banken, Aufsichts-Compliance, Governance, Risikomanagement, Regulatory Affairs 

Relevante Maßnahmen: 

  • SREP-relevante Governance- und Risikoprozesse auf die überarbeitete Aufsichtslogik abgleichen. 
  • Vereinfachungen und Straffungen in bestehende Vorbereitungs- und Dokumentationsprozesse einarbeiten. 
  • Erwartete Änderungen in der aufsichtlichen Priorisierung frühzeitig in interne Steuerungsprozesse einbeziehen. 

Quelle
 

2. EBA: Konsultation zur Methodik für Bußgelder unter MiCA 

Anwendbar für: Krypto-Compliance, Emittenten signifikanter Kryptowerte, MiCA-Governance, Legal, Regulatory Affairs 

Relevante Maßnahmen: 

  • Mögliche Bußgeldlogiken in bestehende MiCA-Compliance- und Kontrollrahmen einordnen. 
  • Sanktionsrelevante Risikofelder bei Emission, Disclosure und Governance systematisch erfassen. 
  • Dokumentationsqualität für potenziell aufsichtssensible MiCA-Pflichten erhöhen. 

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3. EBA: Aktualisierte Validierungsregeln für das aufsichtsrechtliche Meldewesen 

Anwendbar für: Meldewesen, Data Governance, Banken, Regulatory Reporting, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Validierungslogiken in Reporting-Strecken und Kontrollroutinen zeitnah aktualisieren. 
  • Änderungen in Datenhaushalt und Meldearchitektur nachvollziehbar dokumentieren. 
  • Fachbereiche und IT auf angepasste Prüflogiken und mögliche Datenqualitätsrisiken abstimmen. 

Quelle
 

4. BaFin: 9. MaRisk-Novelle schafft mehr Spielraum für Banken 

Anwendbar für: Banken, MaRisk-Umsetzung, Governance, Risikomanagement, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Neue Größenklassen und daraus folgende Erleichterungen für das eigene Institut konkret prüfen. 
  • Regelwerke und Kontrollrahmen auf den stärker prinzipienorientierten Ansatz umstellen. 
  • Anpassungen bei Dokumentation, Proportionalität und internen Zuständigkeiten strukturiert einplanen. 

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5. BaFin: EU-Stresstest soll risikoorientierter und einfacher werden 

Anwendbar für: Banken, Stresstesting, Risikomanagement, Meldewesen, Aufsichts-Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Geplante Erleichterungen in bestehende Stresstest- und Szenarioprozesse einordnen. 
  • Datenanforderungen auf risikoorientierte Fokussierung und geringere Redundanzen überprüfen. 
  • Erwartete Änderungen in Projektplänen für Aufsichtstests und Reporting berücksichtigen. 

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6. Europäische Kommission: Fragen und Antworten zur Stärkung von Europol und Eurojust 

Anwendbar für: Financial Crime, Public Affairs, internationale Behördenzusammenarbeit, Compliance, grenzüberschreitende Ermittlungsbezüge 

Relevante Maßnahmen: 

  • Auskunfts- und Kooperationsprozesse auf eine engere europäische Ermittlungszusammenarbeit vorbereiten. 
  • Relevanz stärker verzahnter Strafverfolgungs- und Justizstrukturen für Ermittlungs- und Auskunftsprozesse bewerten. 
  • Schnittstellen zu AML-, Betrugs- und Sanktionssachverhalten in internationalen Verfahren klarer abbilden. 

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7. NIST: Entwurf zu IoT-Produkt-Cybersecurity-Anforderungen für den öffentlichen Sektor 

Anwendbar für: Informationssicherheit, Beschaffung, IoT-Governance, Product Security, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • IoT-Produkte konsequenter als Bestandteil des System-Risikomanagements behandeln. 
  • Beschaffungs- und Integrationsvorgaben für IoT-Komponenten mit Cybersecurity-Anforderungen hinterlegen. 
  • Zusätzliche Kontrollen dort vorsehen, wo IoT-Produkte das bestehende Risikoprofil verändern. 

Quelle
 

8. ESMA: Öffentliches Statement zum Ende der MiCA-Übergangsphase 

Anwendbar für: Krypto-Compliance, CASPs, MiCA-Projektverantwortliche, Legal, Regulatory Affairs 

Relevante Maßnahmen: 

  • Geschäftsbetrieb ohne tragfähige MiCA-Anschlusslösung identifizieren und priorisiert adressieren. 
  • Lizenzverfahren, Übergangsfristen und nationale Besonderheiten in einer belastbaren Cut-over-Planung zusammenführen. 
  • Vertriebs-, Kunden- und Produktprozesse auf die Zeit nach dem Auslaufen der Übergangsphase umstellen. 

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9. ICO: Ein Jahr Data (Use and Access) Act – Bilanz und neue Befugnisse 

Anwendbar für: Datenschutz, Data Governance, UK-bezogene Unternehmen, Compliance, Public Affairs 

Relevante Maßnahmen: 

  • Änderungen durch den Data (Use and Access) Act in bestehende Datenschutz- und Datenzugangsprozesse einordnen. 
  • Neue regulatorische Befugnisse und Guidance des ICO in Governance-Modelle einarbeiten. 
  • UK-spezifische Anforderungen in internationale Datenschutzprogramme sauber spiegeln. 

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10. ICO: Neue gesetzliche Vorgaben für Datenschutz-Beschwerdeprozesse in Kraft 

Anwendbar für: Datenschutz, Customer Service, Privacy Operations, UK-bezogene Unternehmen, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Formelle Beschwerdewege für Datenschutzanliegen sichtbar, fristgebunden und nachvollziehbar aufsetzen. 
  • Zuständigkeiten für Eingang, Prüfung und Rückmeldung verbindlich festlegen. 
  • Bestehende Beschwerdeprozesse um datenschutzspezifische Beispiele und Eskalationen ergänzen. 

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11. ECB: Aufsichtliche Guidance wird gestrafft und klarer klassifiziert 

Anwendbar für: Banken, Aufsichts-Compliance, Governance, Regulatory Affairs, Risikomanagement 

Relevante Maßnahmen: 

  • Relevanz bestehender ECB-Guides, Reports und Methodologies für die eigene Aufsichtskommunikation neu bewerten. 
  • Interne Umsetzungslogiken stärker an der nicht bindenden, aber erwartungsprägenden Funktion aufsichtlicher Guidance ausrichten. 
  • Änderungen bei ICAAP-, Daten- und Zulassungsguides frühzeitig in laufende Governance- und Dokumentationsprozesse einarbeiten. 

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12. EBA: Neues MREL-Dashboard zeigt Anforderungsbandbreiten je nach Banktyp 

Anwendbar für: Banken, Resolution Planning, Treasury, Capital Management, Regulatory Affairs 

Relevante Maßnahmen: 

  • Eigene MREL-Positionierung im Marktvergleich und nach Institutstyp einordnen. 
  • Refinanzierungs- und Emissionsplanung enger mit MREL-Zielgrößen verzahnen. 
  • Ressourcen, Roll-over-Bedarf und potenzielle Lücken in der Resolution-Planung gezielt nachverfolgen. 

Quelle
 

13. EBA: Aktualisierte Pillar-3-Offenlegung zu ESG-Risiken, Beteiligungen und Shadow-Banking-Exposures 

Anwendbar für: Banken, Offenlegung, ESG-Reporting, Meldewesen, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Offenlegungsprozesse für ESG-Risiken, Beteiligungen und Shadow-Banking-Exposures fachlich erweitern. 
  • Datenquellen und Verantwortlichkeiten für die zusätzlichen Disclosure-Bausteine zusammenführen. 
  • Vereinfachungspotenziale mit neuen Offenlegungspflichten konsistent austarieren. 

Quelle
 

14. Bundesbank: Digitales Aufsichtsbriefing zur 10. MaRisk 

Anwendbar für: Banken, MaRisk-Umsetzung, Governance, Risikomanagement, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Inhalte des Briefings gezielt mit laufenden MaRisk-Umsetzungsprojekten verknüpfen. 
  • Öffnungsklauseln, Berichtswesen und Stresstest-Erleichterungen für das eigene Institut konkret bewerten. 
  • Fachliche Auslegung der neuen Prinzipienorientierung hausintern harmonisieren. 

Quelle

15. Europol und Interpol: Partnerschaft gegen globale kriminelle Bedrohungen vertieft 

Anwendbar für: Financial Crime, AML-Compliance, internationale Ermittlungsbezüge, Public Affairs, Sicherheitsverantwortliche 

Relevante Maßnahmen: 

  • Entwicklungen in der internationalen Strafverfolgungskooperation bei grenzüberschreitenden Risikofeldern mitverfolgen. 
  • Relevanz für Auskunftsersuchen, Ermittlungsnähe und länderübergreifende Sachverhalte prüfen. 
  • Prozesse für behördliche Zusammenarbeit bei komplexen internationalen Fällen belastbar aufstellen. 

Quelle

16. ESMA: ESG-Rating-Provider müssen Registrierung und Autorisierung vorbereiten 

Anwendbar für: ESG-Rating-Provider, Sustainable Finance, Regulatory Affairs, Compliance, Legal 

Relevante Maßnahmen: 

  • Regulatorische Einordnung eigener ESG-Rating-, Score-, Daten- und Research-Angebote gegenüber dem ESMA-Regime belastbar vornehmen. 
  • Notifizierungs- und Autorisierungsunterlagen fristgerecht vorbereiten. 
  • Interne Verantwortlichkeiten für Registrierung, Gebühren und laufende Aufsicht klar zuweisen. 

Quelle
 

17. NCSC: Five-Eyes-Appell zu KI-bedingten Cyberrisiken 

Anwendbar für: Informationssicherheit, Cyber Governance, Geschäftsleitung, KRITIS, Resilienzverantwortliche 

Relevante Maßnahmen: 

  • Cyberrisiken durch Frontier AI als Führungs- und Geschäftsrisiko adressieren. 
  • Patch-Prozesse, Identitätskontrollen, Legacy-Systeme und Incident Readiness gezielt nachschärfen. 
  • KI nicht nur effizientitätsgetrieben, sondern ausdrücklich zur Stärkung der Verteidigung einsetzen. 

Quelle

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