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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 41/2026

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In dieser Woche rückt weniger die Einführung neuer Einzelpflichten als vielmehr die Weiterentwicklung bestehender Aufsichts- und Kontrollrahmen in den Vordergrund. Besonders sichtbar wird das bei MiCA, AML/CFT, zentralem Clearing, Drittstaatenzugängen und der Eigenmittelsteuerung. Parallel verschiebt sich die Aufmerksamkeit bei KI und Kryptografie stärker auf technische Beherrschbarkeit, autonome Systeme und langfristige Sicherheitsrisiken. 

Damit gewinnt die Frage an Bedeutung, wie neue Technologien und Marktstrukturen in bestehende Governance-, Risiko- und Aufsichtsmodelle integriert werden können.

1. Gesetz für regulatorische Erprobungsfreiräume verkündet 

Anwendbar für: Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, Compliance, Legal, öffentliche Verwaltung, Produktentwicklung, Digitalisierung 

Relevante Maßnahmen: 

  • Nutzung regulatorischer Erprobungsräume systematisch in Innovations-, Compliance- und Freigabeprozesse einordnen. 
  • Abweichungen von bestehenden Vorgaben, Befristungen und Evaluationsanforderungen innerhalb von Experimentierklauseln klar dokumentieren. 
  • Erkenntnisse aus Erprobungsphasen strukturiert für Skalierungs-, Zulassungs- und regulatorische Folgeentscheidungen nutzbar machen. 

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2. ESMA: Tokenisierte Sicherheiten im zentralen Clearing

Anwendbar für: CCPs, Clearingmitglieder, Banken, Marktinfrastrukturen, Collateral Management, DLT, Risikomanagement 

Relevante Maßnahmen: 

  • Tokenisierte Sicherheiten hinsichtlich Übertragbarkeit, Liquidierbarkeit, Segregation und Settlement Finality bewerten. 
  • Abhängigkeiten zwischen DLT-Infrastrukturen, traditionellen Verwahrketten und tokenisierten Zahlungsmitteln in die Collateral-Governance einbeziehen. 
  • Default-Szenarien darauf ausrichten, ob tokenisierte Sicherheiten im Krisenfall tatsächlich verfügbar, übertragbar und verwertbar bleiben. 

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3. ESMA: Stellungnahme zu Dienstleistungen für nicht MiCA-konforme Stablecoins

Anwendbar für: Kryptowerte-Dienstleister, Handelsplattformen, Banken, MiCA-Compliance, Produkt-Governance, Operations 

Relevante Maßnahmen: 

  • Produkt- und Tokenbestände systematisch auf nicht MiCA-konforme ARTs und EMTs überprüfen und Neugeschäft unterbinden. 
  • Technische, vertragliche und organisatorische Kontrollen so ausrichten, dass Kunden bestehende Exposures nicht erhöhen können. 
  • Verbleibende Bestandspositionen innerhalb der vorgesehenen Fristen in geordnete Abwicklungs-, Transfer- oder Verwahrprozesse überführen. 

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4. ICO: Call for Evidence zu Datenschutzrisiken von Agentic AI

Anwendbar für: KI-Anbieter und -Anwender, Datenschutz, AI Governance, Automated Decision-Making, Informationssicherheit, Legal 

Relevante Maßnahmen: 

  • Agentische KI-Systeme gesondert auf Datenzugriffe, autonome Aktionen und daraus entstehende Verantwortlichkeitsrisiken bewerten. 
  • Transparenz, Zweckbindung, Rechtmäßigkeit und Fairness auch bei dynamischen und mehrstufigen Agentenentscheidungen nachvollziehbar halten. 
  • Sicherheits- und Berechtigungskonzepte auf weitreichende Systemzugriffe und autonome Interaktionen mit anderen Diensten ausrichten. 

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5. BaFin: Aufsichtsmitteilung zur Methodik der Eigenmittelempfehlung

Anwendbar für: LSIs, Banken, ICAAP, Kapitalplanung, Risikocontrolling, Geschäftsleitung 

Relevante Maßnahmen: 

  • Kapitalplanung an der neuen risikoorientierten Methodik für die Pillar-2-Guidance ausrichten. 
  • Stresstestergebnisse und Kapitalverzehr stärker mit institutsindividueller Widerstandsfähigkeit und regulatorischen Mindestanforderungen verknüpfen. 
  • Auswirkungen der Schwellen- und Kalibrierungslogik auf Kapitalpuffer, interne Limits und Managemententscheidungen nachvollziehbar abbilden. 

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6. BSI und TÜV-Verband: Unternehmen bei KI-bezogenen Cyberangriffen noch unzureichend vorbereitet

Anwendbar für: Unternehmen aller Branchen, Informationssicherheit, KI-Governance, Incident Response, Geschäftsleitung 

Relevante Maßnahmen: 

  • KI-bezogene Angriffsszenarien wie hochgradig personalisiertes Phishing, automatisierte Angriffsskripte und Deepfakes in Bedrohungsmodelle integrieren. 
  • Spezifische Incident-Response-Prozesse für KI-bezogene Sicherheitsvorfälle entwickeln und mit bestehenden Melde- und Eskalationswegen verbinden. 
  • Abhängigkeiten von KI-Anbietern sowie den Schutz sensibler Daten und Schnittstellen als eigenständige Elemente der KI-Sicherheits-Governance steuern. 

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7. AMLA: Entwurf für zentrale EU-weite AML/CFT-Datenbank

Anwendbar für: AML/CFT-Aufsichtsbehörden, FIUs, Verpflichtete, Banken, Compliance, Regulatory Reporting 

Relevante Maßnahmen: 

  • Datenqualität und Konsistenz aufsichtsrelevanter AML/CFT-Informationen als Grundlage für EU-weite Risikobewertungen stärken. 
  • Schnittstellen zwischen internen Meldedaten und aufsichtsbehördlichen Informationsanforderungen frühzeitig auf Harmonisierungspotenzial prüfen. 
  • Schwellenwerte, Datenfelder und mögliche automatisierte Übermittlungsprozesse in der weiteren Entwicklung der Reporting-Governance berücksichtigen. 

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8. ESMA: Zugang zu Drittstaaten-CSDs über Januar 2027 hinaus

Anwendbar für: Emittenten, Banken, Verwahrstellen, Marktinfrastrukturen, Settlement, Post-Trade, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Bestehende Abhängigkeiten von Drittstaaten-CSDs in Settlement- und Verwahrketten transparent erfassen. 
  • Übergangsregelungen über den 17. Januar 2027 hinaus in operative Kontinuitäts- und Vertragsplanung einbeziehen. 
  • Gesetzgeberische Weiterentwicklung des Übergangsregimes als Bestandteil des regulatorischen Post-Trade-Monitorings verfolgen. 

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9. AMLA: AML/CFT-Prioritäten für die Überprüfung von MiCA

Anwendbar für: Kryptowerte-Dienstleister, Stablecoin-Emittenten, Banken, AML/CFT, MiCA-Compliance, Legal 

Relevante Maßnahmen: 

  • Staking, Lending und Borrowing stärker als eigenständige Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Produktbewertungen berücksichtigen. 
  • DeFi-Strukturen auf tatsächliche Kontroll- und Einflussmöglichkeiten sowie daraus resultierende Verantwortlichkeiten untersuchen. 
  • Stablecoins, bestimmte Token-Emittenten und grenzüberschreitende Geschäftsmodelle konsistenter in AML/CFT- und MiCA-Governance zusammenführen. 

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10. Europol: Quantencomputing als Risiko für Kryptowährungen und Kryptografie

Anwendbar für: Kryptowerte-Dienstleister, Banken, Blockchain-Anbieter, Informationssicherheit, Kryptografie, IT-Risikomanagement 

Relevante Maßnahmen: 

  • Kryptografische Schlüssel und Wallet-Infrastrukturen nach ihrer langfristigen Exposition gegenüber Quantenangriffen priorisieren. 
  • Crypto-Agility und schrittweise Migration auf post-quantenresistente Verfahren in langfristige Sicherheitsarchitekturen aufnehmen. 
  • Systeme und Daten mit langfristigem Schutzbedarf auf „Harvest now, decrypt later“-Risiken und notwendige Migrationsfristen bewerten. 

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