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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 51/2025

Diese Woche stehen zentrale steuer-, aufsichts- und marktregulatorische Entwicklungen im Fokus: Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) setzt Deutschland die DAC8-Vorgaben um und schafft erstmals ein umfassendes Melde- und Transparenzregime für Kryptowerte-Dienstleistungen. Auf EU-Ebene verlängert die Kommission die Datenschutz-Angemessenheit für das Vereinigte Königreich. Die EBA stärkt die grenzüberschreitende Aufsicht gegenüber Drittstaaten, während die ESMA konkrete Orientierung zur Post-Trade-Transparenz nach MiFID II/MiFIR bereitstellt. Zudem konkretisiert die europäische Bankenaufsicht ihre Schwerpunkte im SSM für die kommenden Prüfungszyklen.

Inhaltsverzeichnis

1. Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226; Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) verkündet

Anwendbar für: Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Compliance, Tax, IT

Relevante Maßnahmen:

  • Prüfen, ob angebotene Krypto-Services unter die neuen Meldepflichten nach KStTG/DAC8 fallen.
  • Daten- und Meldeprozesse für steuerrelevante Transaktionen (Kunden- und Vorgangsdaten) einrichten bzw. anpassen.
  • KYC- und Identifizierungsprozesse erweitern, damit alle steuerrelevanten Informationen vollständig und meldefähig vorliegen.

Quelle

2. EU-Kommission: Verlängerung der Datenschutz-Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich

Anwendbar für: Datenschutzbeauftragte, Legal, IT, international tätige Unternehmen

Relevante Maßnahmen:

  • Bestehende Datenübermittlungen zwischen EU/EWR und dem Vereinigten Königreich überprüfen und dokumentieren.
  • Datenschutzverträge und interne Transfer-Dokumentationen auf Basis der verlängerten Angemessenheit aktualisieren.
  • Weitere regulatorische Entwicklungen im britischen Datenschutzrecht beobachten und in Risikoanalysen berücksichtigen.

Quelle

3. EBA: Stärkung der grenzüberschreitenden Aufsicht gegenüber Drittstaaten

Anwendbar für: Banken mit Drittstaatenbezug, Gruppensteuerung, Regulatory Compliance, Risk Management

Relevante Maßnahmen:

  • Relevante Drittstaaten und Abhängigkeiten von Äquivalenzentscheidungen identifizieren.
  • Prozesse für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten-Aufsichtsbehörden überprüfen.
  • Governance- und Reporting-Strukturen so ausrichten, dass Änderungen im Äquivalenzstatus zeitnah berücksichtigt werden.

Quelle

4. ESMA: Handbuch zur Post-Trade-Transparenz nach MiFID II / MiFIR

Anwendbar für: Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Post-Trade- und Reporting-Einheiten, Compliance

Relevante Maßnahmen:

  • Post-Trade-Transparenzprozesse mit den im ESMA-Handbuch beschriebenen Erwartungen abgleichen.
  • Verantwortlichkeiten für Veröffentlichung, Fristen und Datenqualität klar definieren.
  • Interne Kontrollen und Dokumentation auf aufsichtsprüfungsfeste Ausgestaltung prüfen.

Quelle

5. EZB/SSM: Aufsichtsmitteilung zu bankaufsichtlichen Schwerpunkten

Anwendbar für: SSM-beaufsichtigte Banken, Risikomanagement, Governance- und Strategie-Teams

Relevante Maßnahmen:

  • Aufsichtliche Erwartungen in Risiko-, Kapital- und Geschäftsstrategie integrieren.
  • Steuerungs- und Kontrollmechanismen mit Blick auf Resilienz und Governance überprüfen.
  • Vorbereitung auf Aufsichtsgespräche durch konsistentes Management-Reporting und Dokumentation stärken.

Quelle

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