Diese Woche stehen mehrere europäische Aufsichts- und Regulierungsimpulse im Mittelpunkt, ergänzt um klare praktische Erwartungen der deutschen Finanzaufsicht: Den Auftakt bildet die BaFin-Fachveranstaltung „IT-Aufsicht im Finanzsektor – das erste Jahr DORA“, die eine Zwischenbilanz zur DORA-Umsetzung zieht und Schwerpunkte für kommende Prüfungen markiert. Auf Datenschutzseite startet der Europäische Datenschutzausschuss eine Konsultation zu Pflicht-Nutzerkonten im Onlinehandel, während der Europäische Gerichtshof die Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen für personenbezogene Daten in Nutzeranzeigen präzisiert. Auf EU- und ESA-Ebene zielt das Market-Integration-Paket der Kommission auf weniger Fragmentierung der Kapitalmärkte; die ESMA beginnt eine gemeinsame Aufsichtsaktion zu Interessenkonflikten nach MiFID II, und die EBA ergänzt den Rahmen mit einem Follow-up-Peer-Review zur Zulassung von Zahlungs- und E-Geld-Instituten. Flankiert wird dies durch neue Cyber-Resilienz-Impulse aus dem Finanzsektor (BaFin/G7) sowie einen Leitfaden zur sicheren Integration von Künstlicher Intelligenz in operative Technologien aus den USA.
Inhaltsverzeichnis
- 1. BaFin: DORA nach einem Jahr – Aufsichtsschwerpunkte für IT und Drittparteienrisiken
- 2. EBA: Follow-up Peer Review zu Zahlungsinstituten & E-Money-Instituten veröffentlicht
- 3. BaFin: G7 Cyber Expert Group – internationale Cyber-Resilienz im Finanzsektor
- 4. EU-Kommission: Market-Integration-Package zur Stärkung integrierter Kapitalmärkte
- 5. ESMA: Gemeinsame Aufsichtsaktion zu Interessenkonflikten nach MiFID II
- 6. EDPB: Konsultation zu Rechtsgrundlagen für Pflicht-Nutzerkonten im E-Commerce
- 7. EuGH: Online-Marktplätze sind für personenbezogene Daten in Nutzeranzeigen verantwortlich
- 8. CISA: Leitfaden zur sicheren Integration von Künstlicher Intelligenz in operative Technologien
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1. BaFin: DORA nach einem Jahr – Aufsichtsschwerpunkte für IT und Drittparteienrisiken
Anwendbar für: IKT-Führungskräfte und IKT-Expertinnen/-Experten beaufsichtigter Unternehmen, IT-Dienstleister im Finanzsektor, Informationssicherheits- und Compliance-Teams
Maßnahmen:
- Drittparteienrisikomanagement und Informationsregister nach DORA auf Vollständigkeit, Klassifizierung und laufende Aktualisierung prüfen.
- Prozesse für IKT-Vorfallmeldung sowie interne Schwellenwerte und Eskalationswege an die bisherigen Aufsichtserkenntnisse anpassen.
- DORA-Readiness für Prüfungen stärken, insbesondere durch belastbare Nachweise zu Kontrollen, Tests der Resilienz und Governance-Reporting.
2. EBA: Follow-up Peer Review zu Zahlungsinstituten & E-Money-Instituten veröffentlicht
Anwendbar für: Zahlungsinstitute, E-Money-Institute, Zahlungsdienstleister, Compliance & Zulassungsmanagement
Maßnahmen:
- Zulassungsunterlagen und Geschäftsplan auf Vollständigkeit und Plausibilität schärfen, damit Anträge nicht an Qualitätsmängeln scheitern.
- Governance und Kontrollfunktionen belastbar nachweisen, insbesondere Risikomanagement, Compliance und interne Prüfung.
- Tatsächliche Präsenz und operative Steuerung im Zulassungsstaat sicherstellen und dokumentieren, also Management, Kernfunktionen und Entscheidungswege vor Ort verankern statt rein aus dem Ausland zu steuern.
3. BaFin: G7 Cyber Expert Group – internationale Cyber-Resilienz im Finanzsektor
Anwendbar für: Finanzinstitute, Informationssicherheits- und Risiko-Teams, Vorstände, Auslagerungsmanagement
Maßnahmen:
- Cyber-Resilienz als grenzüberschreitendes Systemrisiko in der Gesamtbanksteuerung verankern und regelmäßig im Vorstand berichten.
- Gemeinsame Bedrohungsszenarien und Lessons Learned aus internationalen Übungen in die eigenen Notfall- und Wiederanlaufpläne übernehmen.
- Kooperations- und Meldewege mit Aufsicht und relevanten Partnern für Großschadenslagen klar definieren und testen.
4. EU-Kommission: Market-Integration-Package zur Stärkung integrierter Kapitalmärkte
Anwendbar für: Wertpapierfirmen, Marktinfrastrukturen, Banken, Strategie- und Regulatory-Teams
Maßnahmen:
- Eigene Geschäftsmodelle und Produktangebote auf Chancen und Pflichten eines stärker integrierten Binnenmarkts bewerten.
- Interne Prozesse für grenzüberschreitenden Vertrieb und Post-Trade-Abläufe auf Vereinheitlichungspotenziale prüfen.
- Konsultationsinhalte beobachten und frühzeitig in die strategische Planung für EU-weite Aktivitäten einarbeiten.
5. ESMA: Gemeinsame Aufsichtsaktion zu Interessenkonflikten nach MiFID II
Anwendbar für: Wertpapierfirmen, Anlageberater, Vertriebsorganisationen, Compliance, Produkt-Governance
Maßnahmen:
- Interessenkonflikt-Policy und Vergütungsmodelle im Vertrieb prüfen und auf wirksame Vermeidung bzw. Offenlegung ausrichten.
- Kontrollen zu Produktfreigabe, Zielmarkt und Vertriebsoptionen schärfen, besonders bei komplexen oder margenstarken Produkten.
- Nachweise zur Überwachung von Konflikten dokumentationsfest aufbereiten, um Aufsichtsprüfungen standzuhalten.
6. EDPB: Konsultation zu Rechtsgrundlagen für Pflicht-Nutzerkonten im E-Commerce
Anwendbar für: Betreiber von Online-Shops und Plattformen, Datenschutzbeauftragte, Legal, Produktverantwortliche
Maßnahmen:
- Prüfen, ob eine Konto-Pflicht für Kunden tatsächlich erforderlich ist oder ob Bestellungen auch ohne Konto datenschutzkonformer möglich sind.
- Rechtsgrundlagen und Transparenztexte für Registrierungspflichten überprüfen, insbesondere zur Freiwilligkeit und zu Alternativen.
- Registrierungsprozesse datenminimierend gestalten und nur Informationen abfragen, die für den konkreten Zweck nötig sind.
7. EuGH: Online-Marktplätze sind für personenbezogene Daten in Nutzeranzeigen verantwortlich
Anwendbar für: Plattformbetreiber, Marktplatz- und Classified-Anbieter, Datenschutz, Legal, Trust-and-Safety-Teams
Maßnahmen:
- Verfahren einführen, die vor Veröffentlichung Anzeigen mit sensiblen personenbezogenen Daten erkennen und stoppen.
- Identitäts- und Einwilligungsprüfungen bei Anzeigen mit fremden personenbezogenen Daten verpflichtend machen.
- Technische Schutzmaßnahmen etablieren, um das unrechtmäßige Kopieren und Weiterverbreiten solcher Anzeigen zu verhindern.
8. CISA: Leitfaden zur sicheren Integration von Künstlicher Intelligenz in operative Technologien
Anwendbar für: Betreiber industrieller Anlagen, Kritische Infrastrukturen, IT- und OT-Security, Produkt- und KI-Teams
Maßnahmen:
- Künstliche-Intelligenz-Komponenten nur nach formaler Risikoanalyse in operative Systeme integrieren, inklusive Sicherheitsanforderungen für Daten und Modelle.
- Datenquellen, Trainingsdaten und Modell-Updates gegen Manipulation absichern und lückenlos nachverfolgbar machen.
- Überwachung und Notfallmechanismen für fehlerhafte oder kompromittierte KI-Entscheidungen in OT-Umgebungen aufsetzen.
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