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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 47/2025

Diese Woche prägen wichtige Entwicklungen im europäischen Datenschutz: Der EU-Rat beschleunigt grenzüberschreitende Datenschutzbeschwerden, der HBDI bestätigt die datenschutzkonforme Nutzbarkeit von Microsoft 365, und die EU-Kommission stellt den Vorschlag der Digital Omnibus Regulation vor.
Im Bereich Compliance & Finanzaufsicht stehen unter anderem die Konkretisierung und operative Umsetzung des Meldewesens nach DORA durch die BaFin, die Benennung kritischer ICT-Dienstleister der ESAs, BaFin-FAQ zu Drittstaatenzweigstellen sowie ESMA-Maßnahmen zur Depositary-Supervision im Fokus.

Inhaltsverzeichnis

1. EU-Rat: Gesetz zur Beschleunigung grenzüberschreitender Datenschutzbeschwerden

Anwendbar für: Datenschutzbeauftragte, Legal, Compliance

Relevante Maßnahmen:

  • Interne Reaktions- und Eskalationsprozesse an verkürzte Verfahren anpassen.
  • Konsistente, EU-weit abgestimmte Dokumentation grenzüberschreitender Verarbeitungen sicherstellen.
  • DSFA- und Risikoanalysen für EU-weite Tätigkeiten aktualisieren.

Quelle

2. HBDI: Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden

Anwendbar für: Datenschutz, IT-Governance, Compliance, IT-Security

Relevante Maßnahmen:

  • Konfigurationen (Verschlüsselung, Logging, Rollen) mit HBDI-Vorgaben abgleichen.
  • Geeignete Transfer- und Absicherungsmechanismen dokumentieren.
  • TOMs und interne Richtlinien zur M365-Nutzung aktualisieren.

Quelle

3. EU-Kommission: Vorschlag der Digital Omnibus Regulation

Anwendbar für: Datenschutz, Compliance, Legal, Produktentwicklung, IT-Governance

Relevante Maßnahmen:

  • Neue Regeln für digitale Dienste, Plattformen und KI-Bezugspunkte analysieren.
  • Schnittstellen zu DSA, DMA, AI Act und GDPR identifizieren und bewerten.
  • Interne Richtlinien zu Nutzerrechten, Transparenz und Interoperabilität anpassen.

Quelle

4. BaFin: Konkretisierung des DORA-Meldewesens zu IKT-Vorfällen

Anwendbar für: IT-Sicherheit, IKT-Risikomanagement, Compliance

Relevante Maßnahmen:

  • IKT-Vorfälle gemäß DORA-Schwellen und Schweregraden klassifizieren.
  • Incident-Response-, BCM- und SOC-Prozesse an Meldepflichten ausrichten.
  • Meldewege und Fristen testbar implementieren.

Quelle

5. ESMA: Benennung „Critical ICT Third-Party Providers“ unter DORA

Anwendbar für: Auslagerungsmanagement, IKT-Risikomanagement, Compliance, IT-Security

Relevante Maßnahmen:

  • Nutzung kritischer ICT-Anbieter identifizieren und bewerten.
  • Verträge, Kontrollrechte und Risikoanalysen entsprechend anpassen.
  • Überwachungs- und Auditprozesse nach DORA schärfen.

Quelle

6. BaFin: Neue FAQ zu Drittstaatenzweigstellen

Anwendbar für: Geschäftsleitung, Rechtsabteilung, Marktfolge, Meldewesen, Strategie

Relevante Maßnahmen:

  • Voraussetzungen für Markteintritt von Drittstaatenzweigstellen prüfen.
  • Anforderungen zu Kapital, Governance und Organisation dokumentieren.
  • Strategische Geschäftsmodelle an die neuen Vorgaben anpassen.

Quelle

7. ESMA: Maßnahmen zur Verbesserung der Depositary-Supervision

Anwendbar für: Verwahrstellen, Fondsadministration, Compliance, Risikomanagement

Relevante Maßnahmen:

  • Oversight- und Due-Diligence-Prozesse überprüfen und stärken.
  • Anforderungen an Cash Monitoring, Safekeeping und Asset Segregation verschärfen.
  • Dokumentation von Kontroll- und Aufsichtshandlungen vereinheitlichen.

Quelle

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