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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 37/2026

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Die Meldungen dieser Woche reichen von Gesundheitsdatenschutz und DORA-Prüfungen über Kapitalmarktrisiken und Prospektanforderungen bis zu Insider Threats, Shadow AI und dem Schutz von KI-Modellen. Daneben rücken technologische Entwicklungen in den Blick, die klassische Grenzen zwischen Datenschutz, Informationssicherheit und Ermittlungsfähigkeit zunehmend verschieben. 

Auffällig ist dabei, dass neue Technologierisiken immer häufiger nicht isoliert behandelt werden können, sondern Veränderungen bei Governance, Zugriffssteuerung, Kontrollarchitektur und Verantwortlichkeiten zugleich auslösen. 

1. BfDI: Handlungsempfehlungen zur elektronischen Patientenakte

Anwendbar für: Gesetzliche Krankenversicherungen, Gesundheitswesen, Datenschutz, ePA-Verantwortliche, Data Governance, Digital Health 

Relevante Maßnahmen: 

  • Steuerungsmodelle für die ePA stärker an granularer Datenfreigabe, Zweckbindung und Nutzerautonomie ausrichten.  
  • Nutzungsszenarien für Sekundärverwendung und automatisierte Auswertung als eigenständige Datenschutzrisiken in die Governance aufnehmen.  
  • Transparenz, Einwilligungssteuerung und Datenzugriffe als zusammenhängenden Kontrollrahmen behandeln.  

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2. BGBl.: DORA-Vorgaben werden in Prüfungsverordnungen integriert

Anwendbar für: Wertpapierinstitute, Schwarmfinanzierungsdienstleister, Wirtschaftsprüfung, DORA-Compliance, Informationssicherheit, Interne Revision 

Relevante Maßnahmen: 

  • DORA-Nachweisfähigkeit als dauerhafte Governance-Anforderung und nicht nur als Prüfungsvorbereitung etablieren.  
  • IKT-Risikomanagement, Kontrollnachweise und Prüfungsfeststellungen in einem konsistenten Assurance-Modell zusammenführen.  
  • Erkenntnisse aus Abschlussprüfung, Interner Revision und DORA-Kontrollen systematisch für die Resilienzsteuerung nutzen.  

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3. ESMA: Geopolitische und wirtschaftliche Risiken trotz hoher Anlegerzuversicht

Anwendbar für: Banken, Wertpapierfirmen, Asset Manager, Risikomanagement, Marktüberwachung, Geschäftsleitung 

Relevante Maßnahmen: 

  • Marktoptimismus und fundamentale Risikosignale bewusst getrennt in Risikoappetit und Management-Reporting abbilden.  
  • Bewertungs-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken stärker auf gemeinsame Stressauslöser und Korrelationen hin steuern.  
  • Geopolitische Risiken als potenzielle Verstärker bestehender Markt- und Portfoliorisiken in Szenariologiken verankern.  

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4. ESMA: Prospektanforderungen werden an den Listing Act angepasst

Anwendbar für: Emittenten, Banken, Kapitalmarktgeschäft, Legal, Compliance, Investor Relations 

Relevante Maßnahmen: 

  • Prospekt-Governance stärker nach Materialität, Aktualisierungsbedarf und Verantwortlichkeit für Anlegerinformationen ausrichten.  
  • Schnittstellen zwischen Legal, Finance, Investor Relations und Compliance für kapitalmarktrelevante Offenlegungen neu bewerten.  
  • Änderungen an Prospekten und Nachträgen stärker mit internen Disclosure- und Governance-Prozessen verzahnen.  

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5. CISA: Aktualisierter Leitfaden zum Management von Insider Threats

Anwendbar für: Informationssicherheit, Personal, physische Sicherheit, Compliance, Critical Infrastructure, Geschäftsleitung 

Relevante Maßnahmen: 

  • Insider-Risk-Governance über klassische IT-Sicherheitsgrenzen hinaus auf Personal-, Zugriffs- und physische Risiken ausweiten.  
  • Verhaltens-, Berechtigungs- und Kontextinformationen stärker in gemeinsame Risikoindikatoren und Eskalationslogiken überführen.  
  • Kritische Rollen, privilegierte Zugriffe und Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis als eigenständige Risikotreiber steuern.  

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6. CISA, NSA und FBI: Schutz von KI-Modellen vor Knowledge Distillation

Anwendbar für: KI-Anbieter, Informationssicherheit, Model Security, API Governance, Threat Intelligence, Intellectual Property 

Relevante Maßnahmen: 

  • Modellwissen und API-Zugänge als schützenswerte digitale Assets in die Informations- und KI-Governance aufnehmen.  
  • Missbrauchsszenarien wie Model Extraction, Distillation und systematische Abfragekampagnen in Threat Models integrieren.  
  • Schutz von Modellen stärker mit Identity Governance, Nutzungsanalytik und IP-Schutz verzahnen.  

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7. JRC und Europol: Privacy-Technologien verändern die Rahmenbedingungen für e-Evidence

Anwendbar für: Strafverfolgung, Plattform- und Cloudanbieter, Datenschutz, Legal, Informationssicherheit, Digital Identity 

Relevante Maßnahmen: 

  • Privacy-enhancing technologies zugleich hinsichtlich Datenschutzwirkung und Auswirkungen auf Ermittlungs- und Nachweisfähigkeit bewerten.  
  • Zielkonflikte zwischen Vertraulichkeit, Datensparsamkeit und rechtmäßigem Zugriff in strategischen Technologieentscheidungen explizit machen.  
  • Verschlüsselung, digitale Identitäten und dezentrale Architekturen frühzeitig in Legal- und Compliance-Szenarien einbeziehen.  

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8. DSK: Strategieklausur zur Weiterentwicklung der Datenschutzaufsicht

Anwendbar für: Datenschutz, öffentliche Verwaltung, Unternehmen mit länderübergreifenden Verarbeitungen, Legal, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Mögliche Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht in der Governance für bundesweit einheitliche Datenschutzentscheidungen vorwegnehmen.  
  • Aufsichtliche Entscheidungen, Prüfergebnisse und Auslegungshinweise stärker zentral erfassen und organisationsweit nutzbar machen.  
  • Verwaltungsdigitalisierung und Datenschutz stärker als gemeinsame Architektur- und Governance-Frage behandeln.  

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9. NCSC: Shadow AI als Governance-Lücke

Anwendbar für: Unternehmen, Informationssicherheit, KI-Governance, Datenschutz, IT, Compliance 

Relevante Maßnahmen: 

  • Shadow AI als Governance-Lücke zwischen Fachbereichsinnovation, IT-Steuerung und Informationssicherheit behandeln.  
  • Zulässige KI-Nutzung über Freigabemodelle, Datenklassen und akzeptierte Use Cases statt ausschließlich über Verbote steuern.  
  • Ursachen nicht autorisierter KI-Nutzung als Signal für Defizite bei Tooling, Beschaffung, Awareness oder Governance auswerten.  

Das NCSC betont ausdrücklich, dass Shadow AI häufig dort entsteht, wo freigegebene Werkzeuge oder Prozesse die praktischen Anforderungen der Beschäftigten nicht ausreichend abdecken; Ziel sollte daher Risikoreduktion statt der Annahme vollständiger Vermeidung sein.  

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