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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 31/2025

Liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
in dieser Ausgabe befassen wir uns mit aktuellen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene: Das BSI kommentierte den neuen Regierungsentwurf zur NIS-2-Umsetzung, der OAIC (Australien) veröffentlichte die regulatorischen Prioritäten für 2025–26, die EBA startet eine Konsultation zu Drittstaaten-Niederlassungen von Finanzinstituten und warnt vor dem unachtsamen Einsatz innovativer Compliance-Technologien im Zusammenhang mit Geldwäsche-Risiken. Die kalifornische CPPA legt neue Vorschriften zur Cyber-Risiko-Bewertung im Rahmen des California Consumer Privacy Act vor.

Inhaltsverzeichnis

Harmonisierung der Berichterstattung: EBA startet Konsultation zu Drittstaaten-Niederlassungen

Anwendbar für:

  • Compliance-Verantwortliche
  • Regulierungs- und Meldewesenbeauftragte
  • Geschäftsleitungen
  • Zentrale Einheiten von Bankengruppen mit Drittstaaten-Niederlassungen in der EU.

Wichtigste Maßnahmen:

  • Einrichtung gruppenweiter Reporting-Koordinationsprozesse zur einheitlichen Datenerhebung und -konsolidierung über alle EU-Niederlassungen hinweg.
  • Analyse potenzieller Offenlegungsrisiken im Hinblick auf sensible Daten zu Personal, Geschäftsmodellen und strategischer Bedeutung.
  • Frühzeitige Vorbereitung auf aufsichtliche Folgeaktivitäten, z. B. strukturierte Datenabfragen, Geschäftsmodellprüfungen oder Standortvergleiche.
  • Integration der neuen Pflichten in Kontroll- und Prüfprozesse, inklusive revisionssicherer Dokumentation und Qualitätssicherung.
  • Einbindung der Konzernleitung zur strategischen Bewertung regulatorischer Auswirkungen auf Marktpräsenz und Governance.

Quelle

NIS‑2-Umsetzung: BSI veröffentlicht Regierungsentwurf

Anwendbar für:

  • IT-Sicherheitsbeauftragte
  • Geschäftsleitungen
  • Betreiber kritischer Infrastrukturen
  • Unternehmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Dienste, Abfallwirtschaft, Postdienste, Lebensmittelbranche, Forschungseinrichtungen und industrielle Produktion (ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz)

Erforderliche Maßnahmen:

  • Prüfung, ob das eigene Unternehmen künftig als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtung“ im Sinne der NIS-2 gilt
  • Aufbau bzw. Anpassung eines umfassenden Risikomanagementsystems für Cybersicherheit (inkl. technischer, organisatorischer und physischer Maßnahmen)
  • Schulung der Geschäftsleitung zur neuen Verantwortung und möglichen Haftung bei Pflichtverletzung
  • Einführung oder Optimierung von Meldeprozessen für IT-Sicherheitsvorfälle – inklusive 24h-Erstmeldung und 72h-Folgeanalyse an das BSI
  • Vorbereitung auf mögliche Überprüfungen und Audits durch das BSI; Sicherstellung der Dokumentationspflichten
  • Frühzeitige strategische Integration der neuen Vorgaben in interne Governance-, Compliance- und IT-Sicherheitsstrukturen

Quelle

Australien: OAIC legt regulatorische Prioritäten für 2025–26 fest

Anwendbar für:

  • Datenschutzbeauftragte
  • Internationale Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Australien
  • Anbieter digitaler Dienste
  • AdTech- und PropTech-Plattformen
  • KI-Entwickler
  • Öffentliche Stellen

Erforderliche Maßnahmen:

  • Transparenz bei KI und automatisierten Entscheidungen sicherstellen: Bewertung aller KI-gestützten Systeme auf faire, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse – insbesondere bei Profiling oder Scoring
  • Tracking- und AdTech-Praktiken überarbeiten: Reduktion von Pixeltracking, Third-Party-Cookies und Verlinkungen zu Data-Brokern; Überprüfung auf datenschutzkonforme Einwilligung und Zweckbindung
  • Datensparsamkeit umsetzen: Minimierung der Erhebung und Speicherfrist personenbezogener Daten – vor allem bei Standortdaten, biometrischen Daten und Verhaltenstracking
  • Verarbeitung sensibler Daten durch Behörden prüfen: Implementierung transparenter Prozesse zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen sowie zur Nutzung von Messaging-Apps durch öffentliche Stellen

Quelle

EBA: Unachtsamer Einsatz von innovativen Compliance-Technologien kann Geldwäsche-Risiken erhöhen

Anwendbar für:

  • Geldwäschebeauftragte
  • Finanzdienstleister
  • FinTechs
  • Anbieter digitaler Compliance-Lösungen

Erforderliche Maßnahmen:

  • Kritische Bewertung eingesetzter RegTech-/Compliance-Technologien hinsichtlich ihrer Effektivität und Sicherheitsrisiken
  • Sicherstellung, dass neue Systeme in bestehende Risikobewertungsprozesse eingebunden sind und nicht zu blinden Flecken führen
  • Durchführung regelmäßiger Tests und Audits zur Vermeidung unbeabsichtigter AML/CFT-Verletzungen durch technologische Tools

Quelle

Kalifornien: CPPA legt neue Vorschriften zur Cyber-Risiko-Bewertung im Rahmen des CCPA vor

Anwendbar für:

  • US-Compliance-Verantwortliche
  • Datenschutzbeauftragte international tätiger Unternehmen
  • IT- und Cybersecurity-Teams

Erforderliche Maßnahmen:

  • Überarbeitung interner Cybersecurity-Bewertungsprozesse im Hinblick auf die neue Pflicht zum Risk Assessment
  • Integration der neuen Vorgaben in CCPA-Compliance-Strategien, insbesondere bei Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten
  • Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gemäß CPPA-Anforderungen

Quelle

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