Liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
in dieser Ausgabe befassen wir uns mit aktuellen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene: Die ESAs konkretisieren die Aufsicht über kritische IKT-Dienstleister im Rahmen von DORA, und die ESMA bereitet regulatorische Änderungen am Volume Cap-Mechanismus vor. Zudem gibt die BaFin einen Ausblick auf die diesjährige Geldwäsche-Fachtagung mit Fokus auf die Rolle der AMLA und neue Risikomethodologien.
Inhaltsverzeichnis
- Gemeinsamer Leitfaden der ESAs zu DORA-Aufsichtstätigkeiten veröffentlicht
- ESMA kündigt Umstellung auf einheitlichen Volume Cap-Mechanismus ab Oktober 2025 an
- BaFin veröffentlicht Schwerpunkte der Geldwäsche-Fachtagung 2025
- Die wichtigsten Compliance-Meldungen jetzt jede Woche kostenlos erhalten
Gemeinsamer Leitfaden der ESAs zu DORA-Aufsichtstätigkeiten veröffentlicht
Anwendbar für:
Finanzinstitute (u.a. Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen), IT-Dienstleister im Finanzsektor, Compliance- und IT-Risikomanager.
Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) haben einen gemeinsamen Leitfaden veröffentlicht, der die Koordination und Durchführung der Aufsicht nach der Digital Operational Resilience Act (DORA) regelt. Der Leitfaden legt u.a. den Fokus auf Konsistenz und Effizienz der Aufsicht über kritische IKT-Dienstleister.
Erforderliche Maßnahmen:
- Analyse und Implementierung der Empfehlungen im eigenen IKT-Risikomanagement.
- Vorbereitung auf mögliche Aufsichtskontrollen hinsichtlich der Nutzung externer IT-Dienstleister.
- Überprüfung bestehender Verträge und Sicherheitsvorkehrungen mit kritischen IKT-Anbietern.
ESMA kündigt Umstellung auf einheitlichen Volume Cap-Mechanismus ab Oktober 2025 an
Anwendbar für:
Handelsplätze, Wertpapierfirmen, Börsenbetreiber, Marktinfrastrukturverantwortliche und Regulatorik-Abteilungen.
Die ESMA bereitet die Einführung eines einheitlichen Volume Cap-Mechanismus ab Oktober 2025 vor. Ziel ist die Steigerung der Markttransparenz und die Vereinfachung der regulatorischen Anforderungen. Das neue Modell ersetzt die bisherige doppelte Volumengrenze (DVC).
Erforderliche Maßnahmen:
- Evaluierung der Auswirkungen auf bestehende Handelsstrategien und Marktmodelle.
- Anpassung technischer Systeme und Reportings an das neue einheitliche Limit.
- Schulung von Compliance- und Handelsabteilungen über die neue Regulierung.
BaFin veröffentlicht Schwerpunkte der Geldwäsche-Fachtagung 2025
Anwendbar für:
Geldwäschebeauftragte, Compliance-Verantwortliche, Risikomanager und Aufsichtsrechts-Spezialisten in nach dem GwG verpflichteten Unternehmen.
Themen der diesjährigen Fachtagung der BaFin sind die Einführung der europäischen Geldwäscheaufsicht AMLA, neue Entwicklungen in der Risikomethodologie (RTS), Erkenntnisse aus der Aufsichtspraxis sowie der Austausch mit Vertretern von FIU, Industrie und Strafverfolgung.
Erforderliche Maßnahmen:
- Strategische Vorbereitung auf die Anforderungen und Erwartungen der AMLA, insbesondere bei gruppenweiten Strukturen und Reportingpflichten
- Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung interner Risikomethoden gemäß den aktuellen Erkenntnissen der BaFin zu RTS
- Stärkung der internen Kommunikations- und Meldewege, um auf Trends und Phänomene schneller reagieren zu können
- Integration branchenspezifischer Aufsichtserfahrungen (z. B. Factoring/Leasing) in die Risikoanalyse und interne Schulungspläne
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