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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 25-26/2025

In dieser Ausgabe befassen wir uns mit zentralen Entwicklungen aus dem europäischen Finanz- und Datenschutzrecht: Die ESMA hat mehrere Konsultationen und Berichte zur Erhöhung der Transparenz bei Derivatgeschäften, zur Vereinfachung der Transaktionsmeldungen sowie zur „Active Account“-Pflicht unter EMIR 3 veröffentlicht. Zudem gibt es wichtige Impulse zur datenschutzkonformen Nutzung von Cloud-Diensten und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung der DSGVO in der EU.

Inhaltsverzeichnis

ESMA-Konsultation zur Margentransparenz und Clearingkosten

Anwendbar für:
Compliance-Verantwortliche, Risikomanagement, Handelsabteilungen, Wertpapierfirmen, CCPs, institutionelle Anleger

Erforderliche Maßnahmen:

  • Prüfung der aktuellen internen Prozesse zur Margenbildung und Offenlegung von Clearingkosten
  • Teilnahme an der Konsultation zur Sicherstellung von branchenspezifischen Interessen
  • Bewertung potenzieller Transparenzpflichten für bestehende und künftige Geschäftsmodelle

Quelle

ESMA: Konsultation zur Vereinfachung der Finanztransaktionsmeldungen

Anwendbar für:
Meldepflichtige Institute, Compliance Officer für EMIR/MiFIR, Finanzinstitute, Meldeplattformen, Legal Reporting Teams

Erforderliche Maßnahmen:

  • Überprüfung der aktuellen Reporting-Prozesse und Identifikation von Optimierungspotenzial
  • Analyse der ESMA-Vorschläge auf Auswirkungen für bestehende Systeme
  • Interne Abstimmung zwischen Fachbereich, IT und Compliance zur Vorbereitung auf künftige Harmonisierung der Meldeanforderungen

Quelle

Finalbericht zu EMIR 3: Pflicht zur Führung eines aktiven Kontos

Anwendbar für:
EU-Niederlassungen von Drittlandbanken, Treasury-Abteilungen, Derivathandels-Compliance, Clearing-Kunden

Erforderliche Maßnahmen:

  • Umsetzung der Pflicht zur Eröffnung und aktiven Nutzung eines Kontos bei einem EU-CCP
  • Überprüfung bestehender Clearingprozesse und Anpassung an EU-Regularien
  • Dialog mit Clearing-Brokern und CCPs aufnehmen, um technische und vertragliche Anforderungen frühzeitig zu klären

Quelle

DSK: Entschließung zu „Confidential Cloud Computing“

Anwendbar für:
Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheit, CIOs, Cloud-Verantwortliche, Verantwortliche nach Art. 24 DSGVO

Erforderliche Maßnahmen:

  • Technische und organisatorische Bewertung bestehender Cloud-Infrastrukturen auf Vertraulichkeit
  • Dokumentation datenschutzkonformer Maßnahmen nach DSK-Vorgaben
  • Einbindung der DSK-Kriterien in künftige Cloud-Beschaffungsprozesse

Quelle

EU: Einigung zur besseren Durchsetzung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Verfahren

Anwendbar für:
Datenschutzbeauftragte, Legal & Compliance, Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren EU-Mitgliedsstaaten

Erforderliche Maßnahmen:

  • Evaluierung laufender Verfahren hinsichtlich der neuen Vorgaben zur Verfahrensabwicklung
  • Anpassung interner Koordinierungsprozesse bei grenzüberschreitenden Beschwerden
  • Vorbereitung auf klarere Zuständigkeiten und verkürzte Fristen bei Verfahren der Aufsichtsbehörden

Quelle

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