Ein Gastbeitrag zur DSGVO von:
Dr. Oliver Hornung, Rechtsanwalt für IT & Digital Business
und Partner von SKW Schwarz Rechtsanwälte
Folgende Themen werden in dieser Beitragsserie behandelt
- Ziele und Grundsätze.
- Rechte der Betroffenen.
- Pflichten für Unternehmen.
- Internationale Datentransfers ins Ausland.
- Technischer und organisatorischer Datenschutz.
- Auftragsverarbeitung.
- Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
- Neues europäisches Datenschutzrecht gilt auch für Webseitenbetreiber.
- Aufsichtsbehörden.
- Bußgelder und Sanktionen.
- Beschäftigtendatenschutz.
- Was ist für Unternehmen zu tun?
Neues europäisches Datenschutzrecht gilt auch für Webseitenbetreiber
Webseitenbetreiber müssen eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Regelungen zur Webseiten-Compliance finden sich unter anderem in den §§ 11 ff. Telemediengesetz (TMG). Die DSGVO wird zwangsläufig Auswirkungen auf die aktuellen Anforderungen an die Compliance von Webseitenbetreibern haben. Diese müssen überprüfen, ob die bestehenden Datenschutzerklärungen mit den Vorgaben des neuen europäischen Datenschutzrechts korrespondieren.