Liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
in dieser Ausgabe befassen wir uns mit vier wesentlichen regulatorischen Entwicklungen, die direkte Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Compliance-, Geldwäsche- und Datenschutzverantwortlichen haben:
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) legt fest, wann Krypto-Dienstleister einen zentralen Ansprechpartner für AML-Zwecke benennen müssen. Zudem veröffentlicht sie erstmals ESG-Kernindikatoren zur Bewertung von Klimarisiken im EU-Bankensektor. Die EU-Kommission startet eine gezielte Konsultation zur Vertiefung der Kapitalmarktunion – eine Chance für Compliance-Fachkräfte, aktiv Einfluss zu nehmen. Und schließlich stellt die ESMA konkrete Leitlinien vor, wie Marktmissbrauch im Krypto-Bereich unter MiCA wirksam verhindert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. ESMA veröffentlicht Leitlinien zur Verhinderung von Marktmissbrauch unter MiCA
- 2.EBA definiert Kriterien für zentrale Ansprechpartner bei Krypto-Dienstleistern
- 3. EBA veröffentlicht Schlüsselindikatoren zum Klimarisiko im Bankensektor
- 4. EU-Kommission startet Konsultation zur Integration der Kapitalmärkte
1. ESMA veröffentlicht Leitlinien zur Verhinderung von Marktmissbrauch unter MiCA
Zusammenfassung: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. April 2025 Leitlinien für nationale Aufsichtsbehörden (NCAs) veröffentlicht, um Marktmissbrauch im Bereich von Krypto-Assets gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) zu verhindern und zu erkennen. Die Leitlinien basieren auf Erfahrungen mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und berücksichtigen die spezifischen Merkmale von Krypto-Assets, wie die intensive Nutzung sozialer Medien und die grenzüberschreitende Natur des Handels. Ziel ist es, eine einheitliche Aufsichtskultur zu fördern und effektive Überwachungspraktiken zu etablieren. Die Leitlinien treten drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in allen EU-Amtssprachen in Kraft. ESMA
Meinung: Die Leitlinien der ESMA markieren eine Zäsur: Krypto-Asset-Märkte werden erstmals systematisch unter dem Gesichtspunkt des Marktmissbrauchs überwacht. Für Compliance-Abteilungen in MiCA-regulierten Unternehmen ergibt sich sofortiger Handlungsbedarf: Bestehende Überwachungsmechanismen müssen kritisch hinterfragt und an die Besonderheiten des Krypto-Sektors angepasst werden – etwa im Hinblick auf Social-Media-basierte Marktmanipulationen oder die internationale Transaktionsstruktur. Es ist außerdem notwendig, Mitarbeiterschulungen zu erweitern, insbesondere zu Insiderhandel und Kursmanipulation im digitalen Raum. Die Leitlinien bieten hierfür konkrete Prüfpunkte, die jetzt in die internen Kontrollpläne übernommen werden sollten.
2.EBA definiert Kriterien für zentrale Ansprechpartner bei Krypto-Dienstleistern
Zusammenfassung: Die EBA hat neue Kriterien veröffentlicht, die bestimmen, wann Anbieter von Krypto-Assets einen zentralen Ansprechpartner benennen müssen. Ziel ist es, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken, speziell bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Die Kriterien berücksichtigen Faktoren wie das Transaktionsvolumen, die Art der angebotenen Dienstleistungen und die geografische Reichweite der Anbieter.
Meinung: Die Einführung eines verpflichtenden zentralen Ansprechpartners durch die EBA ist mehr als ein formaler Schritt – sie stellt sicher, dass nationale Aufsichtsbehörden in AML-Angelegenheiten direkten Zugriff auf Informationen bei Krypto-Dienstleistern erhalten. Für Compliance-Verantwortliche in Krypto-Unternehmen bedeutet das: Jetzt prüfen, ob die eigene Organisation von der Regelung betroffen ist. Der zentrale Ansprechpartner muss nicht nur nominell bestellt, sondern auch mit ausreichender Befugnis und Ressourcen ausgestattet sein, um aufsichtsrelevante Anfragen zeitnah zu bearbeiten. Unternehmen sollten entsprechende Strukturen und Eskalationsprozesse in ihre AML-Frameworks integrieren.
3. EBA veröffentlicht Schlüsselindikatoren zum Klimarisiko im Bankensektor
Zusammenfassung: Die EBA hat ein ESG-Dashboard veröffentlicht, das zentrale Indikatoren zur Bewertung von Klimarisiken im EU/EEA-Bankensektor bereitstellt. Basierend auf den ESG-Offenlegungen der Banken gemäß Säule 3 umfasst das Dashboard sowohl Übergangs- als auch physische Klimarisiken. Es dient als Benchmarking-Tool und unterstützt Banken sowie Aufsichtsbehörden bei der Integration von Klimarisiken in ihre Risikomanagementprozesse.
Meinung: Das ESG-Dashboard der EBA liefert erstmals konkrete, vergleichbare Daten zu Klimarisiken im europäischen Bankensektor – und bringt damit Transparenz in ein bisher schwer messbares Risikofeld. Für Compliance- und Risikomanagementeinheiten ergibt sich daraus die Notwendigkeit, eigene Risikoberichte, insbesondere unter Säule 3, kritisch mit den veröffentlichten Benchmarks abzugleichen. Ferner sollte die Integration von ESG-Risiken nicht als rein aufsichtsrechtliches Thema verstanden werden, sondern auch in Kreditvergabeprozesse, Produktentwicklung und interne Kontrollen eingebunden werden. Die Offenlegungspflichten werden absehbar weiter zunehmen – frühzeitige Anpassung ist daher geboten.
4. EU-Kommission startet Konsultation zur Integration der Kapitalmärkte
Zusammenfassung: Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation gestartet, um Feedback zu Hindernissen bei der Integration der EU-Kapitalmärkte zu sammeln. Diese Initiative ist Teil der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion, die darauf abzielt, das EU-Finanzsystem effizienter zu gestalten und Investitionen zu fördern. Die Konsultation richtet sich an eine breite Palette von Interessengruppen, darunter Finanzinstitute, Aufsichtsbehörden und Verbraucherorganisationen.
Meinung: Die gezielte Konsultation der EU-Kommission ist ein strategisches Signal: Die Harmonisierung der Kapitalmärkte soll beschleunigt werden. Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das zweierlei. Erstens: Die Fragmentierung der Aufsicht wird reduziert – was mittelfristig konsistentere regulatorische Anforderungen schafft. Zweitens: Jetzt besteht die seltene Chance, regulatorische Realitäten und Problemfelder direkt an die Gesetzgeber zu kommunizieren. Institutionen sollten intern identifizieren, welche regulatorischen Schnittstellen besonders belastend oder ineffizient sind – und diese Punkte aktiv in die Konsultation einbringen. Der Beitrag von Compliance-Fachwissen kann dabei helfen, praxisnahe Regulierung mitzugestalten.
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