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Compliance Newsletter KW14, 2025

Liebe Fachkolleginnen und -kollegen, in dieser Ausgabe informieren wir Sie über aktuelle Konsultationen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Transparenzanforderungen für Derivate und vereinfachten Insiderlisten-Formaten. Außerdem befassen wir uns mit aktuellen Berichten der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), die sich mit der Evaluierung der Verbriefungsverordnung sowie den zunehmenden geopolitischen Spannungen und Cyberrisiken beschäftigen.

Inhaltsverzeichnis

ESMA konsultiert zu Transparenzanforderungen für Derivate im Rahmen der MiFIR-ÜberprüfungZusammenfassung

Die ESMA hat ein Konsultationspapier zu neuen technischen Regulierungsstandards (RTS) im Rahmen der MiFIR-Überarbeitung veröffentlicht. Ziel ist die Anpassung der Transparenzvorgaben für Derivate. Konkret geht es um:

  • ein neues Aufschubsystem für börsengehandelte (ETD) und OTC-Derivate,
  • Festlegung von Größen-Schwellenwerten und Liquiditätskriterien,
  • neue Vorgaben zur Vor- und Nachhandelstransparenz,
  • Änderungen bei der Behandlung von Paketgeschäften und
  • Spezifikationen zur Datenqualität für den OTC-Derivate-Konsolidierungsdatenticker.

Meinung: Die Reform betrifft zentrale Berichtspflichten und könnte Reporting-Strukturen maßgeblich verändern. Unternehmen sollten die Konsultation zum Anlass nehmen, ihre Transparenzsysteme zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Größe, Liquidität und Datenqualität. Eine Teilnahme an der Konsultation bis zum 3. Juli 2025 wird dringend empfohlen, um branchenspezifische Interessen einzubringen. Darüber hinaus sind interne IT- und Compliance-Prozesse frühzeitig auf etwaige Änderungen vorzubereiten.

Quelle

ESMA konsultiert über vereinfachte Insiderlisten-Formate gemäß Listing Act

Zusammenfassung: Ebenfalls am 3. April 2025 hat die ESMA ein Konsultationspapier veröffentlicht, das Änderungen am Format für die Erstellung und Aktualisierung von Insiderlisten vorschlägt. Diese Änderungen erfolgen im Rahmen der Anpassungen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) durch den Listing Act und zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Emittenten zu reduzieren. Derzeit profitieren nur Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten von einem vereinfachten Format; dies soll nun auf alle Emittenten ausgeweitet werden.

Meinung: Die Ausweitung des vereinfachten Formats für Insiderlisten auf alle Emittenten könnte den administrativen Aufwand erheblich verringern und die Einhaltung der MAR erleichtern. Compliance-Verantwortliche sollten die vorgeschlagenen Änderungen genau analysieren und prüfen, wie diese in den eigenen Prozessen implementiert werden können. Eine aktive Teilnahme an der Konsultation ist empfehlenswert, um praxisnahe Lösungen zu fördern.

Quelle

Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen Evaluierungsbericht zur Verbriefungsverordnung

Zusammenfassung:
Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben ihren gemeinsamen Evaluierungsbericht zur Securitisation Regulation veröffentlicht. Sie schlagen u. a. vor:

  • die Anwendung der Verordnung klar an die Beteiligung mindestens einer EU-Partei zu koppeln,
  • die Definition öffentlicher Verbriefungen zu erweitern,
  • Due-Diligence-Pflichten zu vereinfachen und
  • die Transparenz- und Meldepflichten zu entbürokratisieren (z. B. durch aggregierte Daten für bestimmte Assetklassen).

Zudem werden gezielte Anpassungen der STS-Regeln und Klarstellungen zur Risikorückbehaltung gefordert, insbesondere bei CLOs.

Meinung:
Diese Vorschläge zielen auf einen effizienteren und investorenfreundlicheren Verbriefungsmarkt. Für Compliance-Verantwortliche bedeutet das: Frühzeitige Analyse der vorgeschlagenen Änderungen ist notwendig, um regulatorische Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Transaktionen zu identifizieren. Besonders die vorgeschlagenen Vereinfachungen bei Due Diligence und Reporting bieten Potenzial zur Reduktion administrativer Last – sofern rechtzeitig interne Prozesse angepasst werden.

Quelle

ESAs rufen zu erhöhter Wachsamkeit angesichts steigender geopolitischer Spannungen und Cyberrisiken auf

Zusammenfassung:
Die ESAs veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung, in der sie Finanzmarktteilnehmer auffordern, ihre Resilienz gegenüber geopolitischen Spannungen, Cyberbedrohungen und makroökonomischen Unsicherheiten zu stärken. Sie betonen:

  • Die Notwendigkeit robuster operativer und IT-Risiko-Management-Systeme.
  • Die kritische Bedeutung von Notfallplänen.
  • Die verstärkte Prüfung von Drittanbieter- und Lieferkettenrisiken, insbesondere in Bezug auf Cloud-Dienste.

Meinung: Diese Warnung verdeutlicht die zunehmende Bedeutung von Resilienz- und Cyberstrategien als Bestandteil der Compliance-Agenda. Unternehmen sollten ihre Business-Continuity-Pläne aktualisieren, insbesondere in Bezug auf IT-Sicherheit, Datenverfügbarkeit und Lieferketten. Eine sofortige Gap-Analyse bestehender Sicherheitsmaßnahmen gegenüber den Anforderungen der DORA-Verordnung ist ratsam.

Quelle

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