Liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
in dieser Ausgabe beleuchten wir zentrale regulatorische Entwicklungen in den Bereichen Geldwäscheprävention, Finanzmarktregulierung und Krypto-Assets. Besonders relevant sind die neuen BaFin-Vorgaben zur Einreichung des Informationsregisters, das überarbeitete MaRisk-Fachgremium-Protokoll sowie die neuesten Warnungen der ESMA zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzsektor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Neue BaFin-Hinweise zur Einreichung des Informationsregisters
- 2. FG MaRisk: Neue Anforderungen an ESG-Risiken, Outsourcing und Governance
- 3. BaFin warnt vor Umgehungsgeschäften im Finanzsektor
- 4. EBA veröffentlicht Entwurf für Reporting-Framework 4.1
- 5. EBA-Bericht: Zahlungskriminalität und De-Risking als Hauptprobleme
- 6. ESMA-Leitlinien zu Eignungsanforderungen nach MiCA
- 7. ESMA warnt vor KI-gestützten Anlagetools
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1. Neue BaFin-Hinweise zur Einreichung des Informationsregisters
Zusammenfassung: Die BaFin hat neue Hinweise veröffentlicht, die Finanzunternehmen bei der Einreichung des Informationsregisters unterstützen sollen. Unternehmen können die Einreichung entweder über eine strukturierte Datei im xBRL-Format oder über eine von der BaFin bereitgestellte Excel-Vorlage vornehmen. Ziel ist es, die Prozesse zur Datenübermittlung effizienter und standardisierter zu gestalten.
Meinung: Diese neuen Hinweise sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die regulatorische Berichterstattung für Finanzinstitute zu vereinfachen. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Digitalisierung der Meldepflichten weiter voranschreitet und Unternehmen sich frühzeitig mit den technischen Anforderungen auseinandersetzen sollten.
Quelle: BaFin-Hinweise
2. FG MaRisk: Neue Anforderungen an ESG-Risiken, Outsourcing und Governance
Zusammenfassung: Das Protokoll der Sitzung der Fachgruppe MaRisk vom 27. November 2024 beleuchtet wichtige regulatorische Entwicklungen. Die Schwerpunkte lagen auf den EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken, Outsourcing und Governance. Die ESG-Leitlinien wurden Ende 2024 diskutiert, eine Veröffentlichung ist für Anfang 2025 geplant.
Die deutsche Bankenaufsicht strebt eine proportionale Umsetzung an, wobei noch unklar ist, welche Punkte direkt in die MaRisk übernommen werden. Zudem sollen neue EBA-Leitlinien das Drittparteienrisikomanagement regeln und die bisherigen Auslagerungsleitlinien ersetzen. Anpassungen durch DORA sind notwendig, eine Finalisierung wird Mitte 2025 erwartet. Im Bereich Governance bringt die CRD VI neue Anforderungen für Drittstaatenzweigstellen und interne Kontrollfunktionen. Eine öffentliche Konsultation der Governance-Leitlinien ist für das zweite oder dritte Quartal 2025 vorgesehen.
Meinung: Diese Entwicklungen zeigen, dass sich das regulatorische Umfeld für Banken weiterhin dynamisch verändert. Besonders die ESG-Risiken und das Drittparteienmanagement werden künftig stärker im Fokus stehen. Institute sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, insbesondere im Hinblick auf DORA-Umsetzungen und mögliche Anpassungen der MaRisk.
Quelle: Protokoll FG MaRisk 27.11.2024
3. BaFin warnt vor Umgehungsgeschäften im Finanzsektor
Zusammenfassung: Die BaFin weist darauf hin, dass Umgehungsgeschäfte erhebliche Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen. Dabei handelt es sich um Transaktionen, die bewusst darauf abzielen, gesetzliche Vorgaben zu umgehen, um Transparenz und Kontrollmechanismen auszuhöhlen. Verpflichtete müssen bei Anhaltspunkten verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden und gegebenenfalls Verdachtsmeldungen nach dem GwG erstatten.
Meinung: Diese Warnung der BaFin unterstreicht die Notwendigkeit für Finanzinstitute, ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verschärfen. Die bewusste Umgehung regulatorischer Vorgaben birgt nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche Reputationsrisiken.
Quelle: BaFin-Aufsichtsmitteilung
4. EBA veröffentlicht Entwurf für Reporting-Framework 4.1
Zusammenfassung: Die EBA hat einen Entwurf für das technische Paket der Version 4.1 ihres Reporting-Frameworks veröffentlicht. Dieses umfasst unter anderem neue XBRL-Taxonomien und Validierungsregeln für Berichtsanforderungen zu ESG-Daten, MiCAR und Instant Payments. Die finale Version wird im Mai 2025 erwartet.
Meinung: Diese Neuerungen zeigen, dass die regulatorischen Meldepflichten weiter an Komplexität gewinnen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, wie sie ihre IT- und Reporting-Systeme anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Quelle: EBA-Entwurf
5. EBA-Bericht: Zahlungskriminalität und De-Risking als Hauptprobleme
Zusammenfassung: Der neue Consumer Trends Report der EBA hebt Zahlungskriminalität, Überschuldung und De-Risking als zentrale Probleme für Verbraucher in der EU hervor. Der Bericht basiert auf Daten aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Verbraucherverbänden und identifiziert steigende Risiken für Verbraucher durch unzureichende Schutzmaßnahmen.
Meinung: Die Ergebnisse zeigen, dass Banken und Zahlungsdienstleister verstärkt Maßnahmen gegen Betrug und De-Risking umsetzen müssen. Gleichzeitig muss die Aufsicht darauf achten, dass Verbraucherschutz nicht zur finanziellen Exklusion führt.
Quelle: EBA-Report
6. ESMA-Leitlinien zu Eignungsanforderungen nach MiCA
Zusammenfassung: Die ESMA hat Leitlinien zur Anwendung der MiCA-Bestimmungen über die Eignungsanforderungen für Krypto-Dienstleister veröffentlicht. Diese sollen eine einheitliche Anwendung der Regeln zur Kundenberatung und zur Berichterstattung durch Krypto-Portfolioverwalter sicherstellen.
Meinung: Diese Leitlinien sind ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines regulierten Krypto-Marktes in der EU. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse und Beratungspraktiken anpassen, um den erhöhten regulatorischen Anforderungen zu entsprechen.
Quelle: ESMA-Leitlinien
7. ESMA warnt vor KI-gestützten Anlagetools
Zusammenfassung: Die ESMA hat eine Warnung zu KI-gestützten Tools für Anlageentscheidungen herausgegeben. Sie weist darauf hin, dass diese Systeme fehleranfällig sind und irreführende Anlageempfehlungen liefern können, die zu finanziellen Verlusten führen.
Meinung: KI-gestützte Finanzberatung ist ein Zukunftsthema, birgt aber erhebliche Risiken für Verbraucher. Eine verstärkte Aufsicht ist notwendig, um Fehlinformationen und automatisierte Fehlentscheidungen zu verhindern. Die KI-gestützte Finanzberatung ist logische Konsequenz aus der schon bekannten Robo-Anlageberatung. Dementsprechend sollten hier auch die gleichen Mechanismen greifen wie bei der Robo-Beratung um ein Mindestmaß an Schutz für Klein-/Privat-/Retailanlöager zu gewährleisten.
Quelle: ESMA-Warnung
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