Im Juni 2016 hat die Bafin ein neues Rundschreiben 04/2016 (GW) zur Videoidentifizierung veröffentlicht. In diesem Rundschreiben werden die geldwäscherechtlichen Anforderungen an die Videoidentifizierung im Kundenaufnahmeprozess neu formuliert. Im speziellen werden die Anforderungen hinsichtlich der
- Räumlichkeiten,
- der zugelassenen Ausweisdokumente,
- der Ausweisprüfung,
- Aufbewahrungs- Aufzeichnungspflichten und
- Datenschutz
neu geregelt. Hauptaussage des Rundschreibens ist jedoch, dass die Videoidentifizierung nunmehr nur Banken vorbehalten ist.