WhatsApp

Smartphone mit Whatsapp

Das Kapitel 8.6. des BayLDA Tätigkeitsberichts beschäftigt sich mit den datenschutzrechtlichen Problematiken hinsichtlich der Verwendung von WhatsApp im beruflichen Umfeld.

Eine bequeme und alternativlose Lösung?
Der Wunsch nach einer einfachen und vor allem schnelleren Handhabe in der Kommunikation ist gerade bei Unternehmen sehr groß.

Es wird davon abgeraten sich unternehmensintern weiterhin an WhatsApp zu bedienen, da insbesondere dieser Messenger viele Informationen innerhalb der Facebook- Unternehmensgruppe teilt. Auch zukünftig ist eine Verschmelzung dieser erhobenen Daten nicht auszuschließen. Angenehme Alternativen stellen hier beispielsweise Threema, SIMSme, Wire, Hoccer und Chiffry.

Vorsichtsmaßnahmen
Sollten Verantwortliche dennoch nicht auf WhatsApp verzichten wollen, sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Berufsgeheimnisträger dürfen WhatsApp grundsätzlich nicht zur fachlichen Kommunikation einsetzen.
  • Interne Unternehmenskommunikation sollte über eine andere Alternative erfolgen.
  • Nachrichtenverläufe sollten besser nicht archiviert werden.
  • Durch Zugriffsberechtigungen auf den internen Speicher des Endgerätes kann es im Falle einer automatischen Speicherung der Nachrichten zu einem unberechtigten Zugriff durch weitere installierte Apps kommen.
  • Ein separates Smartphone zur Verwendung von WhatsApp oder eine Container-Lösung/Mobile Device Management sind empfehlenswert.
  • Sollte der Zugriff auf das Telefonbuch gewährt sein, dürfen dort nur diejenigen Kunden abgespeichert sein, die ihre Einwilligung dazu erteilt haben.

 

Weitere Informationen auf: https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_08.pdf

| Zuletzt aktualisiert: