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Riscreen Compliance-Newsletter – Ausgabe KW 38/2025

Liebe Fachkolleginnen und -kollegen, in dieser Ausgabe betrachten wir aktuelle Entwicklungen im Finanzaufsichtsrecht und Datenschutz: Europas Aufsichtsbehörden reagieren auf Risiken und Volatilität, Deutschland verschärft Meldepflichten für Kryptowerte, der EDPS empfiehlt Verhandlungen zur Datenaustauschvereinbarung mit den USA, und die Bundesdatenschutzbeauftragte weist auf DSGVO-Pflichten im Kontext des Digital Services Act hin.

Inhaltsverzeichnis

EBA & ESMA warnen: Finanzinstitute müssen wachsam bleiben – Stabilitätsrisiken bleiben in unsicheren und volatilen Zeiten hoch

Anwendbar für: Geschäftsleitungen, Risikomanagement, Compliance in Kreditinstituten und Finanzdienstleistern

Wichtige Maßnahmen:

  • Intern Risikoszenarien aufsetzen, die Volatilität (z. B. Markt-, Zins-, Liquiditätsrisiken) abbilden und Stress testen
  • Governance-Protokolle überprüfen, um sicherzustellen, dass Management und Aufsichtsorgane zeitnah informiert werden bei zunehmender Unsicherheit
  • Liquiditäts- und Kapitalpuffer auf ihre Belastbarkeit in Szenarien mit erhöhtem Risikoumfeld prüfen

Quelle

Kryptomärkte-Mitteilungsverordnung (KMMV) spezifiziert Pflichten nach MiCAR

Anwendbar für: Emittenten, Anbieter und Zulassungskandidaten von Kryptowerte-Dienstleistungen, Compliance-Abteilungen, Rechtsabteilungen

Wichtige Maßnahmen:

  • Prozesse implementieren oder anpassen, damit Insiderinformationen korrekt, vollständig und fristgerecht gemeldet werden
  • Technische Systeme zur Übermittlung von Informationen prüfen (elektronisch, über offizielle Kanäle)
  • Verantwortlichkeiten intern klar festlegen für Datenpflege, Ansprechpartner und Qualität der Meldungen

Quelle

EDPS empfiehlt EU-Rat Mandat für Verhandlungen mit USA über Rahmenvereinbarung zum Informationsaustausch

Anwendbar für: Datenschutzbeauftragte, Grenz- und Visaprozessverantwortliche, internationale Compliance-Teams

Wichtige Maßnahmen:

  • Bewertung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen künftiger Verhandlungen und Sicherstellung, dass Austauschprotokolle mit EU-Datenschutzstandards kompatibel sind
  • Überprüfung interner Verfahren zur Identitätsverifikation und Grenzkontrolle auf Anforderungen, die Teil einer solchen Vereinbarung sein könnten
  • Abstimmung mit Datenschutzaufsichten, um Transparenz und Rechtskonformität sicherzustellen

Quelle

BfDI: Datenschutzbehörden sind bei DSA-Umsetzung mit an Bord

Anwendbar für: Große Onlineplattformen, Betreiber digitaler Dienste, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Funktionen

Wichtige Maßnahmen:

  • Prüfung, welche Anforderungen des Digital Services Act (DSA) mit Datenschutzpflichten überlagert sind und wie die Zusammenarbeit mit Datenschutzaufsichtsbehörden funktionieren muss
  • Sicherstellung, dass Beschwerden- und Flagging-Mechanismen gemäß DSA eine datenschutzgerechte Behandlung haben
  • Interne Prozesse und Verantwortlichkeiten aktualisieren, z. B. Datenschutz-Compliance bei Content Moderation und Plattformhaftung

Quelle

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