» Startseite » Riscreen Compliance Blog » Recht auf Vergessenwerden – Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung

Recht auf Vergessenwerden – Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung

delete button

Das sog. “Recht auf Vergessenwerden”

Heute gibt es Wissenswertes zum „Recht auf Vergessenwerden“ in Artikel 17 DSGVO. Wir zeigen Ihnen Gründe auf, wann personenbezogene Informationen zu löschen sind. Das „Recht auf Vergessenwerden“ schließt die Verpflichtung mit ein, auf Wunsch des Betroffenen dessen Daten zu löschen. Wann ist das konkret der Fall: Mein Kunde möchte beispielsweise seinen Newsletter abbestellen. Hier benötigt man einen Prozess um dauerhaft den Kunden vom Newsletter abzumelden und evtl. von ihm gespeicherte Daten endgültig zu löschen. Personenbezogene Daten sind auch dann zu löschen sobald der Zweck weswegen die Daten gespeichert wurden nicht mehr existent ist. Auch sind personenbezogene Daten zu löschen falls die betroffene Person Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten widerruft.

Praxisrelevant ist auch folgender Hinweis, dass Bewerbungsunterlagen/-daten nur drei Monate aufbewahrt werden dürfen. Möchte ein Arbeitgeber diese länger speichern, benötigt er die Einwilligung des Bewerbers. Anders sieht es bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus: Hier gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Vorsicht ist auch geboten, dass Unternehmen auf keinen Fall Daten an Dritte weitergeben. Hier drohen empfindliche Geldbußen. Schaffen Sie sich einen Überblick an welchen Stellen personenbezogene Daten gespeichert werden und vergessen Sie nicht bei besonders sensiblen Daten Backups in einer geschützten Umgebung einzurichten!

Weitere Empfehlungen: Löschvorgänge definieren, automatisieren und protokollieren. So ist man im Fall einer Prüfung auf der sicheren Seit und verfügt über ein Beweismittel!

[siteorigin_widget class=”Kadence_Recent_Posts_Widget”][/siteorigin_widget]

| Zuletzt aktualisiert: