Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland stößt auf Verzögerungen, was zahlreiche Fragen über die Auswirkungen auf Unternehmen und die neuen Anforderungen an die Netzwerk- und Informationssicherheit aufwirft. Um Licht ins Dunkel der aktuellen Lage zu bringen, bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Webinar und weitere Hilfsmittel an, die aufzeigen sollen, was bereits über NIS-2 bekannt ist und was genau das für Organisationen bedeutet.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 zur Stärkung der Cybersicherheit in deutsches Recht verzögert sich. Ursprünglich sollte die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden. Aktuellen Informationen zufolge ist jedoch mit einem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes frühestens im ersten Quartal 2025 zu rechnen.
Diese Verzögerung betrifft zahlreiche Unternehmen, die sich auf neue gesetzliche Anforderungen einstellen müssen. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben bisher nicht in Kraft sind, ist es für betroffene Unternehmen ratsam, sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit zu ergreifen.
Um Unternehmen bei der Vorbereitung zu unterstützen, bietet die Allianz für Cyber-Sicherheit ein Webinar mit dem Titel „NIS-2 für die Wirtschaft: Was wir schon sagen können“ an. Dieses findet am 17. Dezember 2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr online statt. Interessierte können sich über die Website der Allianz für Cyber-Sicherheit für das Webinar registrieren.
Weitere Werkzeuge und Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite des BSI.
Kommentar (Henrik von Kunhardt, Riscreen GmbH)
Es ist bedenklich, wie in der aktuellen Lage parteipolitische Machtspiele den Fortschritt in entscheidenden Bereichen unserer Infrastruktur blockieren können.
Besonders besorgniserregend ist, dass diese Versäumnisse nicht nur unsere (nationale) Sicherheit und gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch erhebliche finanzielle Belastungen durch Strafzahlungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen – Gelder, die anderswo dringend benötigt werden.