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Kontaktformulare

Kontaktformular auf Webseite

Nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai vergangenen Jahres herrschte bei manchen Webseitenbetreibern Unsicherheit bezüglich der Einbindung von Kontaktformularen auf der Webseite. Grundsätzlich spricht laut BayLDA Kapitel 8.4 Seite 55 ff. nichts gegen das Einbinden eines Kontaktformulars auf der Webseite, wenn folgende Punkte beachtet werden:

  • Wichtig ist hierbei zu wissen, dass es keiner Einwilligung des Nutzers bedarf, da die Datenverarbeitung auf die Grundlage einer Interessenabwägung gestützt werden kann. Hier hat der Verantwortliche ein berechtigtes Interesse daran die Nutzeranfrage zu beantworten.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Kontaktformular vom Nutzer verwendet wird, um sich über angebotene Waren und Dienstleistungen zu informieren. In diesem Falle kann die Verarbeitung zu diesem Zweck auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO gestützt werden – zur Erfüllung eines Vertrags.
  • Außerdem ist eine Einwilligung erforderlich sobald besondere Kategorien personenbezogener Daten (zB. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung, welche Daten überhaupt im Kontaktformular abgefragt werden. Handelt es sich hierbei um Pflichtfelder oder um optionale Angaben? Es gilt den Grundsatz “so viel wie nötig, so wenig wie möglich”- sprich das Prinzip der Datensparsamkeit einzuhalten.

 

Weitere Informationen: https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_08.pdf

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