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Compliance-Newsletter | KW 12, 2025

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Liebe Fachkolleginnen und -kollegen,
in dieser Ausgabe werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, der Finanzmarktregulierung sowie der Cybersicherheit. Besonders im Fokus stehen der neue Tätigkeitsbericht des BayLDA, neue ESMA-Leitlinien zur Einstufung von Krypto-Assets als Finanzinstrumente sowie EU-weite Vorgaben zur Berechnung von Schäden durch IT-Ausfälle. Diese Neuerungen haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Regulierungsbehörden.

Inhaltsverzeichnis

1. BayLDA-Report 14: Datenschutz zwischen Bürokratie und digitaler Zukunft

Zusammenfassung: Der 14. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beleuchtet die wachsende Spannung zwischen Datenschutzanforderungen und bürokratischem Aufwand für Unternehmen. Der Bericht zeigt, dass Datenschutz zunehmend als hinderlich wahrgenommen wird, anstatt als essenzielles Element einer sicheren digitalen Gesellschaft. Besonders kritisiert werden Versuche, Datenschutzvorgaben zu lockern, um bürokratische Hürden abzubauen.

Meinung: Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Datenschutz ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern eine Grundvoraussetzung für digitale Sicherheit und Vertrauen. Wer ihn als reine Bürokratie betrachtet, riskiert massive Sicherheitslücken und fördert Missbrauch. Unternehmen sollten Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als Innovationschance begreifen. Der Bericht ist ein Weckruf, Datenschutz entschlossen zu verteidigen – gegen kurzfristige wirtschaftliche Interessen und für eine nachhaltige digitale Zukunft. Quelle

2. ESMA-Leitlinien zur Einstufung von Krypto-Assets als Finanzinstrumente

Zusammenfassung: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien veröffentlicht, die Kriterien zur Einstufung von Krypto-Assets als Finanzinstrumente festlegen. Diese Richtlinien sollen mehr Klarheit für Marktteilnehmer schaffen, insbesondere für Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten. Die ESMA definiert detailliert, unter welchen Bedingungen Krypto-Assets unter die MiFID-II-Regularien fallen und damit strengeren aufsichtsrechtlichen Vorgaben unterliegen.

Meinung: Diese Leitlinien sind ein entscheidender Schritt für mehr regulatorische Sicherheit in der Krypto-Branche. Unternehmen müssen sich nun klar positionieren: Wer Krypto-Assets als Finanzinstrumente anbietet, muss sich an die strengeren Regeln halten. Das sorgt für mehr Transparenz. Unternehmen sollten ihre Geschäftsmodelle in Bezzug auf die MiFID-II-Regulierung genau prüfen. Quelle

3. Gemeinsame Leitlinien zur Berechnung von Schäden durch IT-Ausfälle

Zusammenfassung: Die ESMA und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) haben gemeinsame Leitlinien veröffentlicht, die Methoden zur Berechnung der aggregierten jährlichen Kosten und Verluste durch schwerwiegende IT-Vorfälle festlegen. Diese Vorgaben sollen Banken und Finanzdienstleister dazu verpflichten, systematisch zu erfassen, welche wirtschaftlichen Schäden durch Cyberangriffe oder technische Störungen entstehen.

Meinung: Die zunehmende Digitalisierung des Finanzsektors macht solche Vorgaben unerlässlich. Finanzinstitute müssen sich bewusst machen, dass IT-Ausfälle nicht nur technische, sondern auch massive wirtschaftliche Folgen haben. Diese neuen Leitlinien helfen, Risiken transparenter zu machen und präventive Maßnahmen besser zu planen. Unternehmen sollten ihre IT-Risikomanagementsysteme entsprechend anpassen, um den neuen Berichtspflichten gerecht zu werden. Quelle

4. EuGH-Statistik 2024: Rekordwerte, digitale Rechtsfragen und sinkende deutsche Verfahren

Zusammenfassung: Die EuGH-Statistik 2024 zeigt eine steigende Fallzahl und hohe Effizienz. Mit 1.706 neuen und 1.785 abgeschlossenen Fällen wurde ein Rekordwert erreicht, während die Zahl der anhängigen Verfahren auf 2.508 sank.
Der EuGH verzeichnete 920 neue Fälle (+12 %), schloss 863 ab (+10 %) und erreichte mit 1.206 offenen Fällen einen historischen Höchststand. Das EuG verbesserte seine Leistung mit 922 abgeschlossenen Fällen und dem niedrigsten Stand anhängiger Verfahren seit 2015 (1.302).
Besonders relevant sind Streitigkeiten zu digitalen Märkten: Sechs Fälle betreffen die Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ oder die Aufsichtsgebühr nach dem Digital Services Act (DSA), zwei Fälle die „Gatekeeper“-Einstufung nach dem Digital Markets Act (DMA). Künftige Klagen zur Umsetzung durch die EU-Kommission sind wahrscheinlich. Die Verlagerung bestimmter Vorabentscheidungen zum EuG seit Oktober 2024 soll den EuGH entlasten.
Weitere Schwerpunkte waren Umweltrecht, Wettbewerb und Sanktionen gegen Russland. Auffällig ist der starke Rückgang deutscher Vorabentscheidungsverfahren auf 66 – der niedrigste Wert seit 15 Jahren (2023: 94, 2020: 140).

Meinung: Dies wirft Fragen auf: Ist die nationale Rechtsprechung sicherer geworden, oder wird der EuGH weniger genutzt? Insgesamt zeigt sich eine wachsende Arbeitslast, insbesondere durch neue Rechtsfragen zur digitalen Regulierung. Quelle

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