FATF-Erklärung und FATF-Informationsbericht, Änderung 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Das Bafin Runschreiben 05/2016 beinhaltet drei Themenbereiche.
- Die FATF Erklärung zum Iran und Nordkorea
- Den Informationsbericht zu Ländern unter Beobachtung
- Geplante Änderungen der vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Die FATF-Erklärung zum Iran und Nordkorea
Das Rundschreiben befasst sich mit den Ländern in denen gravierende Defizite im Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche identifiziert worden sind. In die bereits bestehende Kategorie 1 fällt nunmehr nur noch Nordkorea und die neu geschaffene Kategorie 2 wird der Iran aufgenommen.
Kategorie 1: Hierunter werden alle Länder zusammengefasst, von denen Substanzielle Risiken ausgehen und die FATF die Mitglieder dazu aufruft Gegenmaßnahmen zu ergreifen
Kategorie 2: Hierunter fallen die Länder, bei denen aufgerufen durch die FATF zur Sicherung des internationalen Finanzsystems, erhöhte Sorgfaltsmaßnahmen durch die Mitglieder angewendet werden sollen.
Den FATF-Informationsbericht zu Ländern unter Beobachtung
Die FATF führt fortlaufend Länderbeobachtungen durch. Hier zeigen sich weiterhin in einigen Ländern Defizite im Hinblick auf die Umsetzungen der Empfehlungen der FATF. Zu den Ländern, die Defizite aufweisen zählen laut FATF Bericht Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Guyana, Irak, Jemen, Laos, Syrien, Uganda und Vanuatu.
Geplante Änderungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Eine neue EU-Verordnung wird die Kategorisierung, der Ländern bei denen Defizite in der Umsetzung der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung festgestellt worden sind, regeln. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Umsetzung in nationales Recht für alle Länder der Kategorien 1 und 2 verstärkte Sorgfaltspflichten und unter Umständen auch weiterführende Verhaltensregeln zu ergreifen sind.